Deutsch

Документы

14.12.14 12:53
Re: Документы
 
magnusmancool коренной житель
magnusmancool
в ответ PaintedbirdYanka 14.12.14 12:32, Последний раз изменено 14.12.14 12:55 (magnusmancool)
В ответ на:
Но таки я не могу понять, надо делать апостиль на все документы, и первод.
видимо не там читаете
In welcher Form müssen die Unterlagen beigefügt werden?
Grundsätzlich gilt:
• Benötigt werden Kopien vom Original mit notarieller Beglaubigung. Kopien müssen vollständig sein, das
heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde sind vorzulegen. Unbeglaubigte Kopien sind nicht beweisgeeignet.
• Der Beglaubigungsvermerk muss im Original vorliegen und die vollständige inhaltliche Übereinstimmung der
Kopie mit dem Original bestätigen. Kopien von Beglaubigungsvermerken oder Beglaubigungsvermerke,
welche lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen, reichen nicht aus.
• Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Für Geburts- und Heiratsurkunden gilt zusätzlich:
Die Urkunden sind mit einer „Haager Apostille“ zu versehen. Dies gilt nicht für Urkunden aus
EU-Mitgliedsstaaten sowie nicht für folgende Urkunden:
Herkunftsstaat: Ausstellung vor:
Russische Föderation Juni 1992
Kasachstan Februar 2001
Ukraine Januar 2004
Die mit einer Apostille versehenen Urkunden sind als notariell beglaubigte Kopien vorzulegen.
Hinweise zum Apostilleverfahren entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Haager Apostille“.
Ist eine Apostillierung nicht möglich, dann wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt
oder an die
zuständige deutsche Auslandsvertretung.
 

Перейти на