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апостиль на справку о несудимости

25.11.14 20:35
Re: апостиль на справку о несудимости
 
hartung.65 коренной житель
hartung.65
в ответ Millier 25.11.14 20:19
In welcher Form müssen die Unterlagen beigefügt werden?
Grundsätzlich gilt:
• Benötigt werden Kopien vom Original mit notarieller Beglaubigung. Kopien müssen vollständig sein, das
heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde sind vorzulegen. Unbeglaubigte Kopien sind nicht beweisgeeignet.
• Der Beglaubigungsvermerk muss im Original vorliegen und die vollständige inhaltliche Übereinstimmung der
Kopie mit dem Original bestätigen. Kopien von Beglaubigungsvermerken oder Beglaubigungsvermerke,
welche lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen, reichen nicht aus.
• Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Für Geburts- und Heiratsurkunden gilt zusätzlich:
Die Urkunden sind mit einer „Haager Apostille“ zu versehen.
www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangehörigkeit/Auss...
это из памятки ВФА .В каком виде должны подаваться документы.Апостиль они хотят на Только на СОР и СОБ.И только
начиная с определенного года.
 

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