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Изминения закон по воссоединению семьи

23.11.13 17:35
Re: Изминения закон по воссоединению семьи
 
egalegal постоялец
egalegal
в ответ ch22 22.11.13 20:34, Последний раз изменено 23.11.13 17:37 (egalegal)
Привет! У меня такая же ситуация со страховкой. Я попросила написать моего мужа, как он этот вопрос решал:
Hallo, meine Frau bat mich, Ihnen zu antworten:
1. Ihre Frau kann auch mit einem D-Visum zur Familienzusammenführung arbeiten, wenn dies auf dem Visum vermerkt ist. Den Vermerk erteilt die russische Botschaft, wenn die heimatliche Ausländerbehörde im Rahmen der Bearbeitung des D-Visa-Antrages die Arbeit erlaubt hatte.
Die heimatliche Ausländerbehörde des Ehemannes wiederum, MUß die Arbeitsaufnahme gestatten, da das D-Visum unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen erteilt wird, wie die später zu beantragende Aufenthalterlaubnis.
2. Ich habe verstanden, daß Sie privat krankenversichert sind. Damit kommt die beitragsfreie Aufnahme Ihrer Familie nicht infrage.Ich würde Folgendes vorschlagen: Ihre Ehefrau reist mit einer 3 - monatigen Reisekrankenversicherung nach Deutschland ein, so wie es die russische Botschaft sowieso verlangt.
Nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit Ihrer EF wird diese sich dort krankenversichern. Ob Sie hinsichtlich der Kinder eine Wahl haben, also ob diese beitragsfrei bei Ihrer EF versichert werden können oder bei Ihnen privat versichert werden müssen, erfahren Sie bei der gesetzlichen KK Ihrer EF.
Grundsätzlich würde ich Ihnen auch raten, sich selbst irgendwo gesetzlich "pflichtzuversichern", da alles andere irgendwie eine mühsame Prozedur zu sein scheint.
-Сколько тебе, девочка? -До краев.
 

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