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Ehegattenunterhalt, neues Urteil zum

03.11.13 15:15
Ehegattenunterhalt, neues Urteil zum
 
Ralf F. прохожий
Ralf F.
BGH, Urteil vom 16.1.2013, Az. XII ZR 39/10
Ausländische Frauen bekommen in Deutschland keinen Unterhalt
Zum Sachverhalt: Deutscher heiratet 1990 eine 15 Jahre jüngere Ukrainerin. Die Ehe bleibt kinderlos, sie arbeitet nicht, wird schnellstmöglich deutsche Staatsbürgerin, wird gut zehn Jahre später geschieden. Man streitet jahrelang durch die Instanzen um die Höhe des Unterhalts, den der Mann an sie bezahlen soll.
Sie will Unterhalt nach ehelichem Lebensstandard. Schließlich sei sie durch die ihr mit der Ehe zugewiesene Rolle als Hausfrau darin gehindert worden, sich durch Fortbildung oder Umschulung für den deutschen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. So habe sie sich kein eigenes berufliches Standbein in der neuen Heimat schaffen können.
Der BGH verneint, gut zehn Jahre nach dem Scheidungsantrag. Die ehebedingten Nachteile könnten nicht nach den deutschen Lebens- und Einkommensverhältnissen bemessen werden. Schließlich lägen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beklagte ohne die Eheschließung die Möglichkeit gehabt hätte, nach Deutschland zu ziehen. Dass die im Ausland absolvierte Berufsausbildung in Deutschland nicht verwertbar sei, könne nicht auf die Ehe zurückgeführt werden. Zudem hätte die Frau nach der Scheidung in die Ukraine zurückkehren und dort wieder als Sekretärin arbeiten können. Dabei wären ihr die während der Ehe erworbenen Deutschkenntnisse von Nutzen.
Dieses Urteil hat höchstrichterlich das BGH ausgeurteilt, hat also gesetzeskraft
Das Leben ist schön :) mit den richtigen Freunden und einer guten Frau an seiner Seite
 

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