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Пугачева шокирует омоложением

07.10.13 13:44
Re: Пугачева шокирует омоложением
 
foreign_agent местный житель
foreign_agent
в ответ ТаранТина 07.10.13 12:53, Последний раз изменено 07.10.13 13:45 (foreign_agent)
В ответ на:
она имеет полное право воспользоваться современными технологиями, как любая другая женщина.

не любая
немецкая женщина не может ими воспользоваться, тк они в Германии запрещены
In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften, nicht bestraft werden das Vorgehen der Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen.[1]
Diese ärztlichen Handlungen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, § 1 Abs. 1 ESchG.
Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten.
Die Mutterschaft regelt in Deutschland der 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Rechtliche Mutter ist also die Leihmutter und nicht die spätere „Sorgemutter“, die den Auftrag gegeben hat.
Dies gilt selbst dann, wenn die „Sorgemutter“ die genetische Mutter ist.
Es kann weder angefochten werden noch kann durch Vertrag die genetische Mutter wirksam zur Mutter gemacht werden.
Auch wenn die „Sorgemutter“ in einer ausländischen Geburtsurkunde als „Mutter“ eingetragen ist, begründet dies nach deutschem Recht nicht ihre Mutterschaft.
Das Kind einer verheirateten Leihmutter ist also nach deutschem Recht das Kind von ihr und ihrem Ehemann. Sind die Leihmutter und ihr Mann keine deutschen Staatsangehörigen, hat das Kind rechtlich keinen deutschen Elternteil. Daher hat das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Deutsche Passbehörden dürfen dem Kind deshalb keinen deutschen Reisepass ausstellen. Eine Ausreise des Kindes nach Deutschland, z.B. aus der Ukraine oder Indien, ist ohne entsprechende deutsche Ausweispapiere nicht möglich.[
Ще не вмерла?Перезвоню через пару дней....
 

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