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Гражданство, ребенок и беременость

01.09.13 15:20
Re: Гражданство, ребенок и беременость
 
egalegal гость
egalegal
в ответ Русский--Немец 31.08.13 23:05, Последний раз изменено 01.09.13 15:31 (egalegal)
Wir haben also folgende Situation:
Eine Ukrainerin mit 8 jährigem Kind lebt in der Ukraine. Der Kindesvater ist auch Ukrainer (?), lebt auch in der Ukraine und ist aber in Deutschland verheiratet (?).
Diese Frau ist schwanger von einem Deutschen, der in Hamburg lebt. Ansich schon etwas verwirrend.
Die Ursprungsfrage lautet nun, wieviel Geld muss der Deutsche (?) aus Hamburg nachweisen, damit die ganze Familie aus der Ukraine nach Deutschland kann, weil der Deutsche die schwangerere Frau heiraten möchte?
Wenn die Frau ohne ihr 8 jähriges Kind käme und der in Hamburg lebende Mann tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wäre das einfach zu beantworten: Keins.
§ 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist eindeutig. Anm.: Die Behörden können zwar alles mögliche erfragen, man muß ihnen jedoch nicht anworten.
Ist jedoch ein Kind betroffen, spielen Fragen der Lebensunterhaltssicherung natürlich schon eine Rolle, da ja für das ausländische Kind gesorgt werden muß. Und warum sollte das der deutsche Steuerzahler machen??
Wenn die Frau jetzt nicht schwanger wäre, könnte man sich an dem Sozialhilfesatz orientieren, einfach mal googeln.
Das Einkommen des Mannes sollte etwas höher sein, wobei zu Gunsten des Mannes zu berücksichtigen sein wird, daß es zusätzliches Einkommen geben wird (Unterhalt für das 8 jährige Kind, Kindergeld, höheres Netto durch Wahl der Steuerklasse III).
Nun ist die Frau aber offensichtlich schwanger. Von dem Deutschen ?
Das bedeutet, die Frau kann (in schwangerem Zustand) ab einem bestimmten Monat der Schwangerschaft nach D einreisen, sobald die Vaterschaft des Deutschen nachgewiesen wird, um in Deutschland ihr ja offensichtlich deutsches Kind zu gebären.
Wie das geht: googeln. In diesem Fall benötigt die Frau weder Geld noch Sprachkenntnisse noch Heirat.
Will die schwangere Frau aber unbedingt gleich mit dem 8-jährigen Kind einreisen, wird es natürlich komplizierter und ich empfehle, sich fachkundigen Rechtsrat von einem kundigen Anwalt einzuholen bzw. die Ausländerbehörden um Rat zu fragen. Hier spielen neben Geldfragen auch Fragen des Sorgerechts u.a. eine Rolle. Das geht ganz gut auch per E-Mail.
Ich persönlich würde erstmal ohne das schon existierende Kind einreisen und es von Deutschland aus nachholen.
MfG
-Сколько тебе, девочка? -До краев.
 

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