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электронный ВНЖ для обладателей ПМЖ 23.2 - бесплатен вне зависимости от работы

24.09.12 17:15
Re: электронный ВНЖ для обладателей ПМЖ 23.2 - бесплатен вне зависимости от работы
 
aschnurrbart коренной житель
aschnurrbart
zu Unrecht erhobene Gebühr für die Neuausstellung einer Niederlassungserlaubnis
gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 9999 wurde ich als jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und seit 99.99.9999 wohne in XXX.
Am XX. Monat 9999 wurde mir gemäß Aufnahmezusage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 99. Monat 9999 und des § 23 Absatz 2 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis erteilt, die in meinem Reisepass aufgeklebt wurde.
Da mein durch die Russische Föderation ausgestellter Reisepass bis zum 99. Monat 9999 gültig war, habe ich bei der Generalkonsulat der Russischen Föderation in XXX die Ausstellung eines neuen Reisepass beantragt, und im Monat 9999 habe ich den neuen Reisepass erhalten.
Mit meinem neuen Reisepass habe ich mich am 99. Monat 9999 an die Ausländerbehörde zu XXX gewendet, um eine Neuausstellung meiner Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Bei der Antragstellung hat mir Ihr Sachbearbeiter (in der Quittung steht „Sb. XXX“) mitgeteilt, dass ich eine Gebühr i.H.v. 30,- € zu entrichten habe. Die Gebühr habe ich auch tatsächlich bezahlt.
Zwar sieht der § 45c AufenthV „Gebühr bei Neuausstellung“ vor, dass für die Neuausstellung eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Gebühr 30 Euro beträgt, wenn die Neuausstellung notwendig auf Grund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passpapiers wird, bin ich aber von dieser Gebühr als Person, die aus besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ein Aufenthaltsrecht nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes genießt, gemäß § 52 Absatz 4 Satz 1 AufenthV befreit.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie hiermit mir die von mir zu Unrecht erhobene Gebühr i.H.v. 30,- € für die Neuausstellung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG zurück zu erstatten.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit unter irhe-e-mail@web.de sowie unter 0123 456 78 90 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ваше имя и фамилия
 

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