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можно ли жить в стране без языка?

31.03.12 01:57
Re: можно ли жить в стране без языка?
 
old-timer знакомое лицо
в ответ aguna 28.03.12 01:00, Последний раз изменено 31.03.12 02:04 (old-timer)
В ответ на:
Malen Sie doch bitte Ihre Vision einer besseren Gesellschaft aus!
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Wieso? Habe ich etwa von den Visionen gesprochen?

Sie haben das Wort "Vision" natürlich nicht benutzt, sondern lediglich Ihre Visionen einer besseren Gesellschaft mit den folgenden Imperativen verknüpft:
В ответ на:
"Status quo" ist kein Natutgesetz, er ändert sich im Laufe der Zeit. Mehr noch, jeder Mensch kann dazu beitragen, dass er sich ändert.

В ответ на:
Ich habe lediglich behauptet (und bleibe dabei), dass jemand, der in einem Land lebt, mindestens eine der dortigen Amtssprachen einigermassen beherrschen muss.

Das ist eine Vision, und zwar eine mit moralisierendem Unterton. Wo haben Sie im Grundgesetz etwas vom "Müssen" im Hinblick auf die Beherrschung des Deutschen, des Sorbischen etc. gelesen?
Sie können persönlich alle möglichen Visionen und Imperative formulieren (solange sie grundgesetzkompatibel sind). Sie können sogar behaupten, dass jede Person, die in Deutschland lebt, eine
"nationale Gesinnung" haben, eine lokale Zeitung abonnieren oder TV Total gucken muss.
В ответ на:
Und, falls es nicht der Fall ist, ist dieser Mensch aus dem gesellschaftlichen Leben des Landes ausgeschlossen.

Ausgeschlossen von wem? Dass Sie persönlich die Menschen ausschließen, habe ich schon verstanden. Aber wer sonst? Die Polizei? Die Ärzteschaft? .... Die Nachbarn?
Das Grundgesetz ist in der Frage nicht so radikal, wie Sie suggerieren. Im Gegenteil.
Und was meinen Sie überhaupt mit "gesellschaftlichem" Leben des Landes?
Meinen Sie ein konkretes Bundesland, das "flache Land", "Sorbenland", die Europäische Union, bestimmte Straßenzüge?
Sie denken einseitig national und leiten daraus Ihre moralisierenden Schlussfolgerungen ab. Nicht jeder muss sich für nationale Diskurse interessieren, nicht einmal für lokalpolitische Zusammenhänge oder EU-weite Diskussionen.
Think globally, act locally! (Mit Betonung auf den ersten Teil.)
В ответ на:
Also, integrationspolitisch gesehen wäre angesagt, sich in allen Amtssprachen des Aufenthaltsortes verständlich machen zu können,

Ich sehe schon. Sie bleiben bei Ihren Visionen und integrationspolitischen Statements.
В ответ на:
aber schlimmstensfalls, wenn man sprachlich nicht besonders begabt ist, muss eine schon schon genügen. Ich hatte zum Beispiel eine zeitlang mit einem belgischen Unternehmen zu tun gehabt. Da bekam ich alle Unterlagen in zweisprachiger Ausfertigung : flämisch und französich.

Sie meinen, die Typen haben in Deutschland Geschäfte gemacht, ohne Deutsch benutzen zu müssen? Ganz schlimm! Wo bleibt Ihr sprach- und integrationspolitischer Eifer? Das sind doch buchstäblich "Kaliningrader" Verhältnisse, sogar noch schlimmer!
В ответ на:
Flämisch kann ich nicht, so habe ich immer nur französisch benutzt, und das wurde akzeptiert.

Wie großzügig! War Ihr Geschäftsmotto: Think globally, act locally? Und was ist mit nationaler Politik und so...?
В ответ на:
Völlig irrelevant ist dieser ("Grenz"-)Fall nur dann, wenn die Bestimmungen im Grundgesetz nicht wirklich relevant sind. Die Normalität in einem Rechtsstaat definiert sich gerade durch den Umgang mit solchen scheinbar "irrelevanten" Fällen.
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Was möchnen Sie eigentlich damit sagen? Dass die normalen Menschen, Ihrer Auffassung des Grundgesetzes nach, sich den Stummen anzupassen haben? In der sooo von Ihnen geschätzten Realität ist es aber umgekehrt.

Was meinen Sie mit "normalen Menschen"? Und was genau meinen Sie mit der Realität, in der die im Grundgesetz verankerten Grundrechte umgekehrt wurden? Es mag ja sein, dass vieles im Argen liegt und Menschen oft in grundgesetzwidriger Weise diskriminiert werden (das bestreite ich ja nicht grundsätzlich), aber noch einmal: wer schließt dann wen aus? Ich ahne, was Sie für ein Menschen- und Gesellschaftsbild haben, aber ich orientiere mich an den Grundprinzipien des Grundgesetzes:
http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/recht/bundesrecht.htm
В ответ на:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." So heißt es im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz 2. Dieses Grundrecht verpflichtet die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung, nicht nur auf Ebene des Bundes, sondern auch in Ländern und Gemeinden sowie anderen öffentlichen Institutionen und Organisationen.
Gegen eine Benachteiligung wendet sich unter anderem das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Seine Regelungen sollen dazu dienen, die Gleichberechtigung behinderter Menschen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens durchzusetzen und zu sichern. Mehr zum Behindertengleichstellungsgesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html
Die Gesetzesbestimmungen erstrecken sich u. a. auf folgende Bereiche (um nur ein paar Beispiele für das von Ihnen komplett missverstandene "Anpassungsgebot" zu nennen):
В ответ на:
§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
(1) Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen. In Bereichen bestehender Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen sind besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligung zulässig. Bei der Anwendung von Gesetzen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist den besonderen Belangen behinderter Frauen Rechnung zu tragen.
(2) Ein Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des Absatzes 1 darf behinderte Menschen nicht benachteiligen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn behinderte und nicht behinderte Menschen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch behinderte Menschen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden.
(3) Besondere Benachteiligungsverbote zu Gunsten von behinderten Menschen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch, bleiben unberührt.

В ответ на:
§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
(1) Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen.

В ответ на:
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken eine Behinderung von Menschen zu berücksichtigen. Blinde und sehbehinderte Menschen können nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 insbesondere verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.

В ответ на:
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
(1) Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt.
(2) Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

В ответ на:
In der sooo von Ihnen geschätzten Realität ist es aber umgekehrt.

Ihre ironisierenden Andeutungen können Sie sich ersparen. Dass Grundgesetzbestimmungen/Menschenrechte und Realität häufig genug auseinanderklaffen, ist auch ohne Ihre ironischen Bemerkungen klar. Ihre integrationspolitischen Imperative sind aber grundsätzlich nicht grundgesetzkonform. Haben Sie das endlich verstanden?
В ответ на:
Nein. Ich meine nur das, was ich gesagt habe, nämlich, dass ein Farbenblinde auch laut Grundgesetz keine Ansprüche auf eine Arbeitsstelle als Maler und ein Stumme keine Ansprüche auf die Stelle eines Call-Center-Mitarbeiters hat.

Sie sehen das Ganze einseitig arbeitsmarktpolitisch, unterschlagen dabei im Übrigen, dass die Person durchaus Anspruch hat, bei unzähligen anderen Berufen nicht diskriminiert zu werden. Außerdem: Wie kommen Sie darauf, dass ein Farbenblinder nicht als Maler arbeiten KANN? Ich habe schon viele Maler gesehen, wo nicht klar ist, nach welchem Prinzip das Endergebnis generiert wurde.
В ответ на:
Eindeutig derjeniger, der keine der Amtssprachen des Aufenthaltsortes beherrscht, grenzt sich selbst aus. Nicht die Einheimischen, sondern er als Zuwanderer muss sich anpassen.

Wo haben Sie den letzten Teil Ihres Statements aufgegabelt? Steht das irgendwo im Grundgesetz? Und was meinen Sie mit Zuwanderern? Muss ein "einheimischer" Sorbe, Däne... Deutsch können?
Sie haben einen moralisierenden, kulturkampfähnlichen Ton und außerdem eine einseitige Amtssprachenfixierung. Think globally, act locally.
Ihre national-, sprach- und integrationspolitischen Visionen müssen Sie nicht mehr wiederholen, auch Ihre Normalitätsvorstellungen und moralisierenden Hierarchisierungen von Lebensentwürfen.
http://www.spiegel.de/flash/flash-25296.html
 

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