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Einspruch gegen Bußgeldbescheid
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Сергей Ш. Энтузиаст!
в ответ gadacz 22.11.11 22:55
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Den Gipfel leistete sich einmal das Finanzamt Stuttgart, das mich in einem Schreiben mit "Sehr geehrter Steuerbürger" anredete. Ich ließ es mir dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgehen. Beim dritten Durchlauf haben die begriffen, dass ich auch einen Namen habe. Die Auseinandersetzung über die verpasste Frist habe ich gewonnen.
Den Gipfel leistete sich einmal das Finanzamt Stuttgart, das mich in einem Schreiben mit "Sehr geehrter Steuerbürger" anredete. Ich ließ es mir dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgehen. Beim dritten Durchlauf haben die begriffen, dass ich auch einen Namen habe. Die Auseinandersetzung über die verpasste Frist habe ich gewonnen.
Hmm, so kann man auch seine Zeit totschlagen und sich dabei einbilden, dass man dabei etwas Großartiges tut. Ich mach es wie das Finanzamt und beende hiermit meine Diskussion mit Ihnen.
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