Deutsch

Widerspruch отклонен, что дальше?

22.10.09 16:16
Widerspruch отклонен, что дальше?
 
okhrim гость
Последний раз изменено 22.10.09 16:30 (Dresdner)
Ув. форумчане,
продолжаю тему и мою историю, описанную ранее: http://foren.germany.ru/arch/aussiedler/f/13421232.html
Получили ответ на Видершпрух:
"Sie, stammen laut eigenen Angaben und den damit übereinstimmenden Eintragungen in der vorgelegten Kopie Ihrer Geburtsurkunde von ukrainischen Eltern ab.
Selbst wenn Sie angesichts dieser Tatsache Ihre deutsche Abstammung von einem Großelternteil herleiten wollten, ist doch nach Aktenlage in keiner Weise ersichtlich, dass Sie selbst sich durchgehend nur zum deutschen Volkstum bekannt haben. Hierbei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt des Eintritts Ihrer Bekenntnisfähigkeit eine Nationalitätseintragung in den Pässen Ihres Herkunftslandes, durch deren Wahl Sie sich zu einer Volkszugehörigkeit hätten bekennen können, nicht mehr vorgesehen war. Sie hätten das nach ╖ 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG erforderliche Bekenntnis daher nur auf vergleichbare Weise abgegeben können (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 08.04.2008, 2 A 2305/07).
Um ein Bekenntnis auf vergleichbare - d. h. einer förmlichen Nationalitätseintragung ver╛gleichbare - Weise anzunehmen, müssen die Indizien für den Willen der Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe nach Gewicht, Aussagekraft und Nachweisbarkeit einer Nationalitä╛tenerklärung entsprechen und in einer Weise über das familiäre Umfeld hinaus nach außen hervorgetreten sein, die der Nationalitätenerklärung nahe kommt. Der Antragsteller muss nachprüfbare Umstände bezeichnen, die seinen Willen, der deutschen Volksgruppe und kei╛ner anderen anzugehören, nach außen hin zum Beispiel in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten unzweifelhaft zu Tage treten lassen (vgl. BVerwG, Urteil v. 13.11.2003, 5 C 41.03).
Hinreichende Anhaltspunkte dafür wurden von Ihnen, Frau , auch im Widerspruchsverfahren nicht dargelegt. Denn der Gebrauch und die Pflege der deutschen Sprache, die Pflege deutscher Traditionen, Sitten und Bräuche, selbst wenn man diese als gegeben unterstellt und sie über den familiären Bereich hinausgereicht hätten, könnten die Voraussetzungen für ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise ebenso wenig erfüllen, wie zum Beispiel das gemeinschaftliche Begehen religiöser Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis. Beide Verhaltensweisen kommen in ihrer Bedeutung und Aussagekraft - auch zusammengenommen - einer Nationalitätenerklärung nicht gleich (vgl. OVG NRW, Beschluss v 08.07.2005, 2 A 3876/03).
Das Betreiben des Aufnahmebescheidverfahrens an sich ist ebenfalls nicht ausreichend, um ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise anzunehmen, weil es im Herkunftsland keine einer Nationalitätenerklärung vergleichbare Wirkung entfaltet.
Insoweit können in Ihrem Fall die Aufnahmevoraussetzungen nach ╖ 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG nicht positiv festgestellt werden. Da Sie aus Ihren Behauptungen eine begünstigende Rechtsfolge herzuleiten beabsichtigen, geht dieser Sachverhalt zu Ihren Lasten
Der Ablehnungsbescheid vom 03.02.2009 ist deshalb zu Recht erteilt worden.
Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen."
Я думаю, что это теперь частый отказ всем, у кого отсутствует национальность в паспорте. Как думаете есть ли смысл подавать в суд? Может какого адвоката посоветуете, который выигрывал эти дела?
P.S. Я позвонил в контору к Ralf Aden, он сказал, что за 100 евро может посмотреть документы.
P.S.S. А как можно потянуть с подачей дела в суд? Я думаю за месяц невозможно все успеть.
 

Перейти на