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Хорватия, виза???

13.01.09 18:01
Re: Хорватия, виза???
 
ded34 знакомое лицо
в ответ ded34 09.01.09 18:30
Ну вот получила ответ из посольства. Может кому интерессно.Sehr geehrte Herr Х,

anbei auf Ihre Anfrage übersenden wir Ihnen Informationsblatt bezüglich einer Einreisevisum für die Republik Kroatien.

Russische Staatsangehörige die einer gultiger Voucher haben ( erteilt über Reisebüro ), brauchen keine Einreisevisum , mit dem Voucher können sie über die Grenze einreisen.

Für weitere fragen stehen wir Ihnen telefonisch zu verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ivan Sablić
Vizekonsul

Generalkonsulat der Republik Kroatien Düsseldorf
Corneliusstr. 53
40215 Düsseldorf
e-mail: isablic@mvpei.hr
tel.: +49 (0) 211 33 68 062
fax. +49 (0) 211 99 45 359
Ну а для тех кому виза нужна нужны следующие док-ты

Generalkonsulat der Republik Kroatien
Düsseldorf
Corneliusstr. 53, D √ 40215 Düsseldorf, tel. (0211) 33 68 062, fax (0211) 99 45 359
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Informationsblatt bezüglich einer
Antragstellung für ein Einreisevisum
Das Einreisevisum, ausgestellt durch die diplomatisch-konsularischen Aussenvertretungen der Republik Kroatien, ermöglicht die Einreise in die Republik Kroatien zu Besuchs-, Geschäfts-, oder touristischen Zwecken.
Ein Einreisevisum der Republik Kroatien, muss in der entsprechenden dipl.-konsularischen Aussenvertretung der Republik Kroatien persönlich beantragt werden. Für minderjährige Kinder oder Personen die die rechtliche Geschäftsfähigkeit verloren haben, beantragen die gesetzlichen Vertreter (Eltern, gerichtlich bestimmte gesetzliche Vertreter) das Einreisevisum.
Die frühstmögliche Antragsstellung ist 3 Monate vor dem beabsichtigten Reisedatum, wobei eine Visaaustellung frühestens 2 Monate vor diesem möglich ist.
Wir möchten hierbei anmerken, dass sich die gesetzliche Bearbeitungszeit in einem Rahmen von bis zu 30 Tagen (falls der Antrag vollständig und ohne Beanstandungen ist) befindet. Zu Stosszeiten, d.h. vor den verschiedenen Schulferien, kann lediglich eine fristgerechte, nicht aber eine eilige, Bearbeitung gewährleistet werden. Wir bitten Sie, diesen Umstand bei Ihrer Visabeantragung zu berücksichtigen.
Folgende Dokumente müssen einem Einreisevisumantrag bei Antragstellung beigefügt werden:
- Ein vollständig und leserlich ausgefüllter Visaantrag "Obrazac 1"
- Ein mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des ersuchten Visums gültiges Passdokument mit mindestens einer freien Seite für Sichtvermerke des Aspekts Visa
- Nachweis über den Einreisezweck (Garantieschreiben einer Privatperson oder eines Unternehmens, Hotelbuchungen etc.)
- Nachweis über eine garantierte Unterkunft (Garantieschreiben einer Privatperson oder eines Unternehmens, Hotelbuchungen etc.)
- Nachweis über die gesicherten Mittel für das tägliche Auskommen für die Aufenthaltszeit (dies kann sein: Bargeldmittel/ Reisechecks, Kreditkarten oder ähnliches/Nachweis über monatliche Einkommen etc.)
- Nachweis über das gewählte Verkehrsmittel (Fahrzeugschein + Führerschein falls mit Auto, bestellte Karten für eine Reise mittels eines Flugzeuges/ der Bahn/ einem Bus)
- 1 Passbild in den Ausmaßen 35x45 mm, frontal abgelichtet mit weissem Hintergrund, wobei das Gesicht 70-80% des Bildes einnimmt. Die Stirn muss frei sein und es darf keine Kopfbedeckung getragen werden. Fotographien von Automaten werden nicht akzeptiert.
- für minderjährige Kinder eine Geburtsurkunde international.
- bei Anträgen in denen die Antragsteller kein eigenes Einkommen besitzen, sondern auf den Ehepartner oder ähnliches angewiesen sind eine Heiratsurkunde international
- Es muss eine konsularische Gebühr in Höhe von 35 Euro entrichtet werden. Bei Anträgen, die 3 oder weniger Tage vor der geplanten Abreise eingereicht werden, wird eine Konsulargebühr von 71 Euro für einen Eilantrag erhoben (dieser muss bei technischer Unmöglichkeit der Ausarbeitung in der entsprechenden Zeit nicht angenommen werden.)
Hierbei muss erwähnt werden, dass ein nach diesen Kriterien unvollständiger Antrag aus formalen Gründen abgelehnt werden kann. Wir bitten dies vor Antragsstellung zu berücksichtigen.
Anmerkung: Der Erhalt eines Einreisevisums garantiert nicht die Einfahrt in die Republik Kroatien, sondern ist eine Vorvoraussetzung für einen möglichen Einlaß.

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From: GKRH Dusseldorf
Sent: pon 12.1.2009 8:38
To: Ivan Sablić
Subject: FW: Visum?


Generalkonsulat der Republik Kroatien Düsseldorf
Corneliusstr. 53
40215 Düsseldorf
e-mail: gkrhdus@mvp.hr
tel.: +49 (0) 211 99 45 071
fax: +49 (0) 211 99 45 359
 

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