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Третья часть балета, письменный абманунг шефу за его агрессивное поведение, как?

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Upsang Забанен до 23/7/24 22:42 знакомое лицо15.06.18 13:43
15.06.18 13:43 

Name des Arbeitnehmers

Anschrift des Arbeitnehmers

Name des Arbeitgebers

Anschrift des Arbeitgebers

Datum

Abmahnung wegen Beleidigung und aggressives Verhalten.

Sehr geehrter Herr Y.

am 11.06.2018 wurde Ich von meine Vorgesetzen, Herrn Y. zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen. Auf den Hinweis, Ich hatte meine Arbeit sehr gut gemacht mit sehr positives Kiundenfeenback und ich will meine Überstunden in Übereinstimmung mit der Klausel §8 des Vertrages als Lohn kriegen /"Überstunden und Mehrarbeitstunden ... monatlich mit dem Gehalt abgegolten "/, reagierten Sie ungehalten mit lautem Geschrei und lautstark geäußerten Vorhaltungen gegenüber mich, Herrn X.. Ihr Wortlaut lautete: „Sie dürfen nicht so arbeiten. Du willst hier nur Geld kassieren. Ich habe eine andere Meinung, Ihre Arbeit ist schlecht, Sie wissen nichts,Sie bekommen nichts für die Überstunden und den Reisezeit von unserem Büro zum Büro des Kunden.“.

Dieses Verhalten widerspricht Ihren arbeitsrechtlichen Nebenpflichten. Wir weisen Sie mit diesem Schreiben darauf hin, dass wir ein solches Verhalten in unserem Unternehmen nicht hinnehmen. Sie sind dazu angehalten, sich respektvoll und wertschätzend Kollegen und Untergebenen gegenüber zu verhalten. Kritik oder Anmerkungen sind in höflicher und gefasster Form zu tätigen.

Wir fordern Sie auf, respektloses Verhalten gegenüber Ihrem Untergebenen in Zukunft zu unterlassen. Andernfalls drohen Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer fristlose Kündigung von unsere Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnemer

Bestätigung des Arbeitgeber:

Hiermit bestätige ich, die vorliegende Abmahnung am _________ erhalten zu haben.

Ort, Datum,Unterschrift Arbeitgeber

#1 
Artemida_ коренной житель15.06.18 15:00
Artemida_
NEW 15.06.18 15:00 
в ответ Upsang 15.06.18 13:43, Последний раз изменено 15.06.18 15:02 (Artemida_)
Wir fordern Sie auf


МЫ это кто??? То ли лыжи не едут, то ли я что то не поняла....на вас наорал шеф и вы, как работник, шефу абманунг выдать хотите???.....

Ни одно желание не дается нам без сил на его осуществление...(c)
#2 
Fishb коренной житель15.06.18 15:15
Fishb
NEW 15.06.18 15:15 
в ответ Artemida_ 15.06.18 15:00

Я вообще очень скептически вижу эту ситуацию, сдается мне, что тс куднигунг вручат. Если жена тс дома с детьми в эльтернцайт сидит, то его потребности ночевать дома каждый день как особой не вижу. А снимать квартиру и ездить понедельник - пятница домой вполне нормальная практика на предприятиях.

Veni vidi visa - пришла, увидела, купила!
#3 
Upsang Забанен до 23/7/24 22:42 знакомое лицо15.06.18 15:39
NEW 15.06.18 15:39 
в ответ Fishb 15.06.18 15:15

я этого кундигунга как манны небесной жду!


ТРИ предложения о работе с выходом немедленно и зп в 2-3 раза выше чем сейчас и еще 15-20 заявок на собеседования.


Пошел полировать корону

#4 
Fishb коренной житель15.06.18 15:41
Fishb
NEW 15.06.18 15:41 
в ответ Upsang 15.06.18 15:39

Значит, Вы идете в нужном направлении 👍😉

Veni vidi visa - пришла, увидела, купила!
#5 
Upsang Забанен до 23/7/24 22:42 знакомое лицо15.06.18 15:41
NEW 15.06.18 15:41 
в ответ Fishb 15.06.18 15:15

Ответ BMAS


Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Wir müssen zunächst darauf hinweisen, dass uns die Erteilung von Rechtsauskünften oder die Unterstützung in Angelegenheiten der individuellen Rechtsverfolgung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt ist. Dies obliegt den Angehörigen rechtsberatender Berufe. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder - falls Sie gewerkschaftlich organisiert sind - an Ihre Gewerkschaft zu wenden.

Dennoch möchten wir Ihnen allgemeine Hinweise zur Schilderung Ihres Sachverhalts geben.

Arbeitszeit gem. § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.
Die werktägliche Arbeitszeit darf gem. § 3 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Als Werktag gilt jeder Tag, der nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertag ist. Auch der Samstag ist somit ein Werktag.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nur dann zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn sich dies aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung oder einer dem Arbeitnehmer bekannten Betriebsüblichkeit ergibt. Des Weiteren kann sich aus den Nebenpflichten des Arbeitnehmers eine Verpflichtung zur Leistung zusätzlicher Arbeitstunden ergeben. Dies gilt für Notfälle und auch immer dann, wenn durch die geforderte Mehrarbeit ein dem Arbeitgeber drohender Schaden vermieden wird, der anders nicht abgewendet werden kann. Ob der Arbeitnehmer im Einzelfall zum Erbringen von Überstunden verpflichtet ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles feststellen. Die Zulässigkeit von Überstunden ist darüber hinaus durch das Arbeitszeitgesetz und sonstige Arbeitszeitschutzvorschriften begrenzt. Ist die zulässige Höchstarbeitszeit erreicht, kann der Arbeitnehmer jede - wie auch immer begründete - Ableistung von Überstunden ablehnen. Voraussetzung für die Vergütung der geleisteten Überstunden ist die entsprechende Anordnung des Arbeitgebers oder zumindest seine bewusste Duldung dieser Überstunden. Die Vergütung bzw. der Ausgleich von Überstunden sollte stets im Vorfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Gesetzlich ist ein Zuschlag für die zusätzlich geleistete Arbeit nicht vorgeschrieben. Überstundenzuschläge können jedoch in einem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich festgelegt sein.

Alle betriebsbedingten Wegezeiten vom Hauptbetrieb zu einer außerhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstelle im Sinne des Gesetzes gelten grundsätzlich als Arbeitszeit. Abweichende tarif- oder arbeitsvertragliche Regelungen sind jedoch möglich. Fehlen solche Vereinbarungen zählt die Wegezeit als Arbeitszeit. Lediglich die Dauer des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stellt keine Arbeitszeit dar. Reisezeiten werden in der Rechtssprechung unterschiedlich bewertet. Sie zählen danach als Arbeitszeit, wenn es sich um die Hauptpflicht eines Arbeitnehmers handelt, z.B. Busfahrer. Ob die Reisezeit ansonsten als Arbeitszeit gewertet werden kann, entscheidet sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Arbeitnehmers während dieser Zeit. Wird eine Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeführt, gilt die Fahrtzeit in der Regel im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Ruhezeit . Schreibt der Arbeitgeber vor, dass die Dienstreise mit einem Dienstfahrzeug angetreten wird, dann zählt die Fahrtzeit für den Lenker des Fahrzeugs regelmäßig als Arbeitszeit. Für Mitfahrer kann es hingegen eine Ruhezeit darstellen, andere einzelvertragliche Vereinbarungen sind möglich.
Bietet der Arbeitgeber hingegen an, dass die Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann und ein Arbeitnehmer entscheidet frei, diese mit seinem privaten Pkw durchzuführen, handelt es sich arbeitsschutzrechtlich nicht um Arbeitszeit.

Zur Dienstwohnung kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.

Im deutschen Arbeitsrecht gilt grundsätzlich eine Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz). Dadurch wird jedem Einzelnen die Möglichkeit eingeräumt, seine rechtlichen Beziehungen und die ihn betreffenden Rechtsverhältnisse innerhalb der gesetzlichen Grenzen vertraglich zu regeln.
Es gilt also Vertragsfreiheit, d. h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können frei entscheiden, einen Arbeitsvertrag abzuschließen und ihn gemeinsam inhaltlich zu gestalten (unter Einhaltung der gesetzlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen).
Da jeder Arbeitsvertrag einen privatrechtlichen Vertrag darstellt, können Arbeitnehmer auch nur individuell ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche durchsetzen.

Können Sie sich mit ihrem Arbeitgeber nicht auf die Zahlung des Lohnes einigen, empfehlen wir Ihnen den ausstehenden Lohn zunächst schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber abzumahnen. Räumen Sie ihm eine Frist von 7 bis 10 Kalendertagen ein, um das fehlende Gehalt zu begleichen. Gleichzeitig können Sie arbeitsgerichtliche Schritte ankündigen. Empfehlenswert ist, die Lohnaufforderung als Einwurfeinschreiben zu versenden, um für ein eventuell nachfolgendes Gerichtsverfahren einen Nachweis zu haben.

Bei erfolgloser Abmahnung besteht dann die Möglichkeit, vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen. Dort können Rechtspfleger bei der Klageschrift behilflich sein. Die Klage wird dem Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht zugestellt.

Sollte eine Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten einer anwaltlichen Vertretung zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Beratungshilfe kann für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und ihm keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme zumutbar ist. Zudem darf die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig erfolgen. Die Beratungshilfe besteht in Beratung und - soweit erforderlich - in Vertretung. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hinsichtlich weiterer Informationen zur Beratungshilfe empfehlen wir Ihnen, sich an das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes zu wenden.

Prozesskostenhilfe ermöglicht einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren.
Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Zudem kann Prozesskostenhilfe nur dann gewährt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Eine Bewilligung wird nicht erteilt, wenn eine Vertretung z. B. durch eine Gewerkschaft oder ein Rechtsschutzversicherung möglich ist. Die Prozesskostenhilfe ist beim jeweils zuständigen Gericht zu beantragen, bei dem der Prozess anhängig ist oder bei dem er anhängig gemacht werden soll.

Für weitergehende Informationen kann ein Fachanwalt oder das zuständige Gericht behilflich sein.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß

Kommunikationscenter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales


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Fax: 030 221 911 017
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www.bmas.bund.de
info@bmas.bund.de

Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit.

The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

#6 
  caravelle патриот15.06.18 16:07
caravelle
NEW 15.06.18 16:07 
в ответ Upsang 15.06.18 15:39
Пошел полировать корону

покрытие не сотри, а то вылезет все неприглядное….хаха

#7 
Пух патриот15.06.18 16:07
Пух
NEW 15.06.18 16:07 
в ответ Upsang 15.06.18 15:39
я этого кундигунга как манны небесной жду!

Ну так увольняйтесь сами. В чем проблема то

Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь
#8 
Fishb коренной житель15.06.18 16:25
Fishb
NEW 15.06.18 16:25 
в ответ Upsang 15.06.18 15:41

Я надеюсь, что Вы собираете отзывы клиентов о Вашей хорошо проделанной работе? Потому что следующим шагом в Ваших отношениях с шефом я вангую встречу в Арбайтсгерихт из-за нехорошего цойгнисса.

Veni vidi visa - пришла, увидела, купила!
#9 
Upsang Забанен до 23/7/24 22:42 знакомое лицо15.06.18 17:32
NEW 15.06.18 17:32 
в ответ Fishb 15.06.18 16:25

конечно собираю ))) у меня эти отзывы даже в митарбайтгешпрехе протоколах запротоколированы )))

#10