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Массовый вывоз кошек из РФ в Германию

22.03.21 02:04
Re: Массовый вывоз кошек из РФ в Германию
 
Amee коренной житель
Amee
(1) Gänzlich ins Leere geht die Rüge der Klägerseite, die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass die Klägerin nicht über eine Erlaubnis im Sinne von § 11 TierSchG verfüge, sei unzutreffend. Der Beklagte und das Verwaltungsgericht haben unter anderem angeführt, dass die Klägerin keine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Züchten von Katzen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a) TierSchG hat (vgl. VG Ansbach, Gerichtsakte, Bl. 4 Rückseite u. VG Ansbach, UA S. 11). Bei den von Klägerseite vorgelegten und in Bezug genommenen Unterlagen handelt es sich um Teilnahmezeugnisse, -zertifikate und -bestätigungen privater Institutionen. Es ist nicht ansatzweise erkennbar, dass und inwieweit diese Unterlagen mit der vorgenannten behördlichen Erlaubnis gleichzusetzen sein sollten.


https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BEC...

Остановите землю, я сойду....
 

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