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Псы :))

18.11.18 14:11
Re: Псы :))
 
Шмопсель-мопсель коренной житель
Шмопсель-мопсель
в ответ lira123 18.11.18 14:05, Последний раз изменено 18.11.18 14:21 (Шмопсель-мопсель)
Да я не обижаюсь :) много людей без знания и злых ....конкуренция однако :)) Они неуверенны в своих собаках вот и кипят злобой . Видите сколько у этой девушки больных собак , она только и пишет о больных ( ну видимо ей не повезло ) не правильно подошла к выращиванию собак а других людей загрызает и пытается учить . А когда ей заниматься соборами ? Сегодня целыйдень тут строчит :


Ну кто-то ж должен выхаживать больных, старых, брошенных, ненужных после таких вот горе-разведенцев как вы.


Которые играются в заводчиков, не имея элементарных знаний о собаках, а потом выбрасывают, поняв, что не тянут.


Ну одна надежда, что на вас настучат сознательные заводчики и клуб и общество охраны животных вами заинтересуется. Почему вы, не имея малейших знаний, беретесь за размножение (не разведение).


Собак никогда не разводила и не собираюсь. Потому что это тяжелый труд. И ответственный. Только размноженцы, которые плюют на собак, кидаются в собаководство, надеясь легко заработать.


Zuchthunde / Zuchtzulassung


Voraussetzungen für eine Zulassung zur Zucht für alle Rüden und Hündinnen: (1) Allgemeines Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte Ahnentafel vorliegen. Die Chip-/ Tätowiernummer des Hundes muss mit der auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-/ Tätowiernummer übereinstimmen. Hunde aus anderen FCI-anerkannten Zuchtvereinen müssen in das DRC-Zuchtbuch übernommen worden sein. (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das HD-Gutachten A1 - 2 (HD-0) “frei” B1 - 2 (HD-1) “Grenzfall” C1 - 2 (HD-2) “leicht” ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer HD (HD-D und HD-E) sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde, die vor der Erstellung des HD-Gutachtens an Hüftgelenksdysplasie oder Ellenbogendysplsie operiert wurden, sind generell von der Zucht auszuschließen, auch wenn das Gutachten eine Auswertung im zuchttauglichen Bereich ergibt. Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-2) dürfen nur mit einem Hund gepaart werden, der HD-frei (A1-2, HD-0) ist oder HD Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat. Beim Einsatz englischer Deckrüden gelten für die HD-Befunde folgende Grenzwerte: Hündinnen mit dem HD-Befund „C“ dürfen nur mit einem Rüden mit einem Gesamt-Hip-Score von max. 12 gepaart werden, wobei eine Seite einen Hip-Score von 6 nicht überschreiten darf. Hündinnen mit dem HD-Befund „A“ oder „B“ dürfen nur mit einem Rüden mit einem Gesamt-Hip-Score von max. 20 gepaart werden, wobei eine Seite einen Hip-Score von 10 nicht überschreiten darf. Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 3 Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftgelenke darf erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die FCIBestimmungen sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem HD-Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die Chip- / Tätowiernummer so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können; alternativ kann die Röntgenaufnahme eine Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht identifizierbar, muss der Röntgentierarzt einen Chip setzen. Die Röntgenaufnahmen müssen von dem vom DRC bestellten Gutachter oder Gutachtergremium ausgewertet werden. Auf Wunsch des Besitzers kann ein Obergutachten über die Geschäftsstelle in Auftrag gegeben werden. Dieses Gutachten ist endgültig. (3) Ellenbogendysplasie (ED) Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das ED-Gutachten ED frei ED Grenzfall ergibt. Hunde mit ED Grad I (leicht), ED Grad II (mittel) und ED Grad III (schwer) sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde, die vor der Erstellung der HD- und/oder ED-Gutachten an Hüftgelenksdysplasie oder Ellenbogendysplasie operiert wurden, sind generell von der Zucht auszuschließen, auch wenn das Gutachten eine Auswertung im zuchttauglichen Bereich ergibt. Hunde, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres am Ellenbogen operiert wurden (z.B. FCP) werden nach Vorlage des Operationsberichtes mit dem Befund ED Grad III (schwer) in die Datenbank eingetragen. Die offiziellen Röntgenaufnahmen der Ellenbogengelenke dürfen erst nach Vollendung des 1. Lebensjahres des betreffenden Hundes durchgeführt werden. Das Verfahren entspricht dem der HDUntersuchung. (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD) Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn der Augenuntersuchungsbefund die Freiheit von PRA und totaler Retinadysplasie (RD) ergibt. Bei Hunden mit anderen RetinadysplasieFormen muss einen Gentest auf RD/OSD mit dem Befund „frei“ durchgeführt worden sein. Hunde mit den nicht kongenitalen Katarakt-Formen „nicht frei“ oder „vorläufig nicht frei“ erhalten die Auflage mit einem Katarakt freien Deckpartner zu verpaaren. Die Augenuntersuchung ist durch einen vom DRC zugelassenen Tierarzt durchzuführen. Der Augenuntersuchungsbefund ist nur gültig, wenn er frühestens in einem Alter von 12 Monaten (Stichtag ist das Geburtsdatum des Hundes) ausgestellt wurde. Er hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Stichtag ist jeweils das Datum der letzten Augenuntersuchung. Hiervon ausgenommen sind Hunde, deren letzte Augenuntersuchung nach Vollendung des 6. Lebensjahres durchgeführt wurde. Diese Untersuchung gilt lebenslang. (5) Zusätzliche genetische Untersuchungen Für eine Zuchtzulassung ohne Auflagen muss ab dem 01.01.2015 ein DNA-Test mit dem Ergebnis „frei“ oder „über Erbgang frei“ für folgende Krankheiten bzw. Merkmale vorliegen: prcdPRA (OptiGen), CNM, EIC, HNPK und SD2. Nicht untersuchte, Trägertiere und genetisch betroffene Tiere erhalten eine Zuchtzulassung mit Auflagen. Sie müssen mit freien Zuchtpartnern verpaart werden. (6) Zähne Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie folgt beschaffen sein:  Komplette Schere  Keine Zange (ein Zangengebiss liegt nur dann vor, wenn alle Zähne Zange stehen)  An fehlenden Zähnen werden toleriert: alle P1 und M3. Zusätzlich dürfen maximal 4 andere Zähne (PM) fehlen, jedoch nicht P4 oben und M1 unten. Hunde mit fehlenden Zähnen (außer P1 und M3), erhalten eine Zuchtzulassung mit Auflage. Sie müssen mit vollzahnigen Deckpartnern (außer P1 und M3) verpaart werden. (7) Wesenstest oder Jugendprüfung für Retriever (JP/R) a) Der Nachweis eines bestandenen Wesenstests des DRC, des Labrador Club Deutschland (LCD) (Wesenstestordnung) oder des Retriever Club Schweiz (RCS) im Alter von mindestens 12 Monaten ist Voraussetzung für eine Zuchtzulassung. Ein nicht bestandener Wesenstest des LCD kann nur durch einen bestandenen 2. Wesenstest des LCD korrigiert werden. Ein nicht bestandener Wesenstest des RCS kann nur durch einen bestandenen 2. Wesenstest des RCS korrigiert werden. Ein nicht bestandener Wesenstest des DRC kann ausschließlich durch einen bestandenen 2. Wesenstest des DRC geheilt werden. Dieser 2. Wesenstest wird sowohl von einem anerkannten Zuchtrich- Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 4 ter als auch von einem Wesensrichter oder von 2 Wesensrichtern gemeinsam durchgeführt. Die Durchführung dieses 2. Wesenstests ist in der Durchführungsverordnung für Wesenstests geregelt. Die Teilnahme an der Wesensprüfung wird in der Ahnentafel eingetragen. Alternativ: b) Der Nachweis einer bestandenen Jugendprüfung für Retriever (JP/R) des DRC oder Jugendprüfung (JP/LR) des LCD. Für diese Hunde entfällt Absatz 9. Eine nicht bestandene Jugendprüfung kann entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung wiederholt bzw. durch eine bestandene BLP geheilt werden. Diese Alternative gilt dann nicht, wenn der Hund zuvor durch einen Wesenstest / Wiederholertest gefallen ist. (8) Nachweis der Schussfestigkeit Der Nachweis der Schussfestigkeit muss von einem in der FCI- bzw. VDH- bzw. JGHV-Richterliste eingetragenen Richter durchgeführt werden. Dieser Schusstest kann anlässlich einer jagdlichen Prüfung, eines Wesenstests oder auch isoliert von einer Prüfung von einem der o.a. Richter durchgeführt werden. (9) Nachweis einer bestandenen retrievertypischen Prüfung Anerkannt werden: alle jagdlichen Prüfungen, Arbeitsprüfungen mit Dummies des DRC, LCD und GRC, FCI/VDHanerkannte Fährtenhundeprüfungen, sowie Rettungshundeprüfungen des BRH, DRK, ASB, JUH, MHD und THW, die die Einsatzfähigkeit in den Bereichen Flächen- und/oder Trümmersuche, und/oder im Mantrailing bestätigen. Fehlt der Nachweis einer bestandenen retrievertypischen Prüfung, wird die Zuchtzulassung mit entsprechender Auflage erteilt. (10) Formwertbeurteilung Die Meldung zur Formwertbeurteilung erfolgt auf einem DRC-Meldebogen. Die Formwertbeurteilung erfolgt durch einen vom VDH zugelassenen Zuchtrichter. Es muss mindestens eine Note “sehr gut” erreicht werden. Hunde mit der Formwertnote “gut” dürfen nur zur Zucht zugelassen werden, wenn sie eine zur jagdlichen bzw. speziellen jagdlichen Leistungszucht befähigende Prüfung, eine APD/F des DRC oder LCD oder einen bestandenen Workingtest in der Fortgeschrittenenklasse nachweisen können. Ein Hund mit dem Formwert “gut” muss mit einem Hund mit einem Formwert von mindestens “SG” gepaart werden. Der Zuchtrichter ist bei der Beurteilung nur dem FCI-Standard Nr. 122c sowie dieser Zuchtordnung unterworfen. Mindestalter für Rüden und Hündinnen: 12 Monate. Der Formwertrichter spricht die Zuchtzulassung unter Berücksichtigung der Einzelergebnisse, seiner eigenen Bewertung und seiner eigenen Beobachtung des Hundes aus. Die Formwertbeurteilung kann zweimal wiederholt werden. (11) DNA-Bank Seit dem 01.01.2011 wird von Hunden, die zur Zucht zugelassen werden sollen, eine Blutprobe (2 ml EDTA-Blut) zwecks Erstellung eines DNA-Profils an eine durch den DRC-Vorstand beauftragte Firma gesendet. Zur Einsendung der Blutproben ist das DRC-Formblatt (zu beziehen über die Geschäftsstelle) zu verwenden. (12) Zuchtausschließende Fehler Unter anderem schließen folgende Fehler eine Zuchtzulassung aus: a) Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack b) Entropium c) Ektropium d) fortschreitender Netzhautschwund (CPRA) e) totale Retinadysplasie (RD) f) Zahnfehler: Stellungsanomalien, die mit einer Verkürzung des Oberkiefers (Vorbiss) oder Unterkiefers (Rückbiss) einhergehen; Zangengebiss; Fehlen von P4 (Oberkiefer) oder M1 (Unterkiefer); mehr als 4 fehlende Zähne (PM) außer P1 und M3 g) genuine epileptiforme Anfälle h) Wesensmängel (Näheres regelt die Wesenstestordnung)


13) Zuchtzulassung Hundebesitzer, deren Hund alle Anforderungen für eine Zuchtzulassung erfüllt, können bei Vorlage folgender Unterlagen in einfacher Kopie und der OriginalAhnentafel eine Zuchtzulassung bei der Geschäftsstelle beantragen: 1. Protokoll- bzw. Prüfungsbogen a) eines bestandenen Wesenstests oder alternativ b) einer bestandenen Jugendprüfung für Retriever (JP/R) des DRC bzw. einer Jugendprüfung (JP/LR) des LCD 2. Protokollbogen der Formwertbeurteilung 3. HD-Gutachten 4. ED-Gutachten 5. Augenuntersuchungsbefund (nicht älter als zwei Jahre) 6. Nachweis der Schussfestigkeit (ausgestellt von einem FCI-, JGHV- oder VDH-Richter) 7. Nachweis einer bestandenen retrievertypischen Prüfung (sofern vorhanden). Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 5 8. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem Antrag auf Zuchtzulassung ihres ersten Rüden den Nachweis über den Besuch eines Züchterseminars vorlegen. Anerkannt werden Veranstaltungen des VDH, DRC, LCD und GRC. 9. Fakultativ: Bescheinigungen über durchgeführte Gentests für prcdPRA, CNM, EIC, HNKP und SD2 mit dem Ergebnis „frei“ oder „über Erbgang frei“. Fehlen diese oder werden Bescheinigungen über durchgeführte Gentests mit dem Ergebnis „Träger“ oder „betroffen“ vorgelegt, wird eine Zuchtzulassung mit Auflage erteilt. 10. DNA-Profil Der Antrag auf Zuchtzulassung muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt gestellt werden. Die Zuchtzulassung wird nach Vorliegen aller Einzelergebnisse von der Geschäftsstelle ausgesprochen. Zuchtzulassungen können erteilt werden:  ohne Auflage  mit Auflage (z. B. wegen HD C1/C2, Augenkrankheiten, Formwert gut, fehlender Zähne, fehlender retrievertypischer Prüfung etc.). Obergutachten und nachgereichte Gentests können vorhandene Auflagen aufheben. Nach Erteilung der Zuchtzulassung werden die Original-Ahnentafel sowie die Zuchtzulassungsbescheinigung an den Eigentümer gesandt. Die Zuchtzulassung wird erst nach Eingang beim Züchter rechtskräftig und erlischt automatisch mit Austritt des Eigentümers aus einem FCIangeschlossenen Verein. Bereits erteilte Zuchtzulassungen kann die Zuchtkommission in gesundheitlich schwerwiegenden Fällen vorübergehend oder endgültig entziehen. Eine bereits erteilte Zuchtzulassung wird insbesondere dann bis auf weiteres entzogen, wenn sowohl Wurfgeschwister (mehr als einer) als auch Nachkommen (mehr als einer) des betreffenden Zuchthundes nachweislich (Ausschlussdiagnostik) an idiopathische


https://drc.de/sites/dev.drc.de/files/document/zo-lab-2017...

 

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