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справка для выезда

01.08.08 22:14
Re: справка для выезда
 
Стешка завсегдатай
Стешка
Спасибо Вам большое за ответ:) Сегодня были с кошкой у врача.Поставили нам печать в паспорт что она здорова и готова к путешествию.
но вот на сайте немецкой таможни стоит следующее
Worauf muss ich achten, wenn ich mit meinem Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach einem Auslandsurlaub wieder nach Deutschland komme?Neben den allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften sind bei der (Wieder-) Einfuhr von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich des Veterinärrechtes zu beachten.
Darin sind aber auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. für private Haustiere.
Die Bedingungen für die erleichterte (Wieder-) Einfuhr von bis zu fünf Hunden, Katzen oder Frettchen im privaten Reiseverkehr oder bei einem privaten Wohnsitzwechsel sind Folgende:
Die Tiere müssen ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft, mit einem Mikrochip oder- übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis - begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden.
In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze den zuständigen Veterinär einschalten, der dann über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass andere Länder zwar ähnliche Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer Auslandsreise im Reiseland nach den dort gültigen Bedingungen erkundigen sollten
а вот на ввоз животных, приобретённых не в европейских странах действуют совсем другие правила
Ich möchte mir ein Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) aus einem Land, das nicht zur EG gehört, mitbringen. Was muss ich bei der Einreise beachten?Seit dem 01. Oktober 2004 gelten für Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Haustier, das aus einem Drittland stammt und in die EG eingeführt wird,
mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
von einer amtlichen Veterinärbescheinigung begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund eines Bluttests mitzuführen.
Bei Reisen aus einem Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien
muss im betreffenden Land vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden,
muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden.
 

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