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Umzug
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in Antwort Karina2007 30.01.07 18:41
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я в своей земле прожила уже почти 6 лет. сама бы была рада если бы кто дал ссылочку на закон что это нарушает права человека. я считаю что свободный человек, гражданин Германии может жить там где хочет.
я в своей земле прожила уже почти 6 лет. сама бы была рада если бы кто дал ссылочку на закон что это нарушает права человека. я считаю что свободный человек, гражданин Германии может жить там где хочет.
Конечно гражданин Германии может жить где он захочет, хоть в Африке.
А вот гражданин Германии получающий социальные пособия не всегда может позволить себе такое.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Es liegt jedoch kein wichtiger Grund vor, wenn man
1. Umziehen möchte in eine andere Stadt oder Bundesland, da man meint dort bessere Chancen zu haben einen Job zu finden! Ein solcher Umzug muss dann kostenneutral für die Ämter sein. Zuzüglich muss man sich zuvor auch beim zuständigen Amt der neuen Stadt über die örtlich angemessene Miethöchstgrenze informieren und vor Abschluss eines Mietvertrages diesen dort vorlegen und schriftlich "absegnen" lassen. Man muss/sollte einen solchen Umzug immer mit dem derzeitig und dem künftig zuständigen Amt sehr genau absprechen (alles immer nur schriftlich), nur so lassen sich Probleme im Vorfeld schon ausräumen!
2. Umziehen möchte in eine andere Stadt oder Bundesland, um dann Freunden oder Verwandten/Familie näher sein zu können! Ein solcher Umzug muss dann kostenneutral für die Ämter sein. Zuzüglich muss man sich zuvor auch beim zuständigen Amt der neuen Stadt über die örtlich angemessene Miethöchstgrenze informieren und vor Abschluss eines Mietvertrages diesen dort vorlegen und schriftlich "absegnen" lassen. Man muss/sollte einen solchen Umzug immer mit dem derzeitig und dem künftig zuständigen Amt sehr genau absprechen (alles immer nur schriftlich), nur so lassen sich Probleme im Vorfeld schon ausräumen!
3. Bei seinen Eltern ausziehen möchte (gilt besonders für ALGII-Bezieher im Alter von 18 - 25 Jahren), nur weil man seine eigene Wohnung haben möchte! Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern bis zu einem Alter von 25 Jahren ist hier immer vorrangig, insbesondere wenn diese Kinder noch keine
a. abgeschlossene schuliche Ausbildung haben,
b. erste abgeschlossene berufliche Ausbildung haben
Wichtig ist bei jedem geplanten Umzug sich VORHER eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung durch das zuständige Amt einzuholen!! Siehe dazu ╖ 22 Absatz 2 SGB II .
Des weiteren gibt es keine einheitliche Regelung, was eine angemessene Höchstmiete ist! Diese richtet sich nach den ortsüblichen Mieten. Sie ist somit von Ort zu Ort unterschiedlich. Was nun die ortsübliche angemessene Höchstmiete ist kann euch nur der örtliche zuständige Leistungsträger sagen. Vielleicht ist aber eure Stadt/Landkreis in dieser Liste aufgeführt.