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Квартира в Германии и потеря работы\старость
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в ответ Coolish2006 27.02.06 13:32
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А как насчёт сбережений на счету в немецком банке?
А как насчёт сбережений на счету в немецком банке?
Anrechnung von Vermögen für Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II):
Grundsätzlich werden alle Vermögensbestandteile angerechnet. Neben Kapitalvermögen wie Ersparnisse, Aktien, Wertpapiere zählen hierzu auch Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherung) und auch wertvolle Antiquitäten oder Gemälde. Es gelten folgende Freibeträge: 200 Euro pro Lebensalter, jedoch maximal 13.000 Euro pro Person (26.000 Euro für Paare) sowie ein Pauschalbetrag von 750 Euro (Regelleistung). Eine Sonderregelung gilt für vor dem 1.1.1948 Geborene: Hier gilt ein Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr, jedoch maximal 33.800 Euro und die Pauschale von 750 Euro.
Nicht selbst genutzte Immobilien gehen in die Vermögensanrechnung ein und müssen verkauft werden, wenn der Verlust beim Verkauf nicht größer als 10 Prozent des Verkehrswertes ist. Die Zumutbarkeit der Verlustgrenze von 10 Prozent gilt auch für anderes Vermögen. So ist eine Lebensversicherung nur vorzeitig aufzulösen, wenn die vorzeitige Auflösung (Kündigung) zu nicht mehr als 10 Prozent Verlust der eingezahlten Beiträge führt.
Die erhaltene Eigenheimzulage ist nach Ansicht Landessozialgericht Hamburg bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen zu berücksichtigen, weil die Eigenheimzulage der Anschaffung eines selbstgenutzten Eigenheimes und nicht der Bestreitung des Lebensunterhaltes diene. Erhaltene Schenkungen in den letzten 10 Jahren sind offen zu legen. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es naturgemäß "Grauzonen", d.h. was angemessen ist, wird jeder Sachbearbeiter im Zweifel etwas anders interpretieren.
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm