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Сколько дней осталось??

20.02.06 14:51
Re: Сколько дней осталось??
 
tanusik коренной житель
in Antwort Elinson 20.02.06 12:40
Urlaubsanspruch
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Urlaub. Sie können aber bis zu drei Wochen pro Jahr innerhalb der Bundesrepublik oder ins Ausland verreisen, wenn es ihr "Fallmanager" genehmigt. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Frage der PDS-Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch hervor.
Begründungen des Ministeriums:
ALG-II-Bezieher müssen an jedem Werktag am Wohnort persönlich für die Arbeitsagentur erreichbar sein.
In der Eingliederungsvereinbarung mit der Arbeitsagentur verpflichtet sich jeder Langzeitarbeitslose, nur nach Zustimmung seines Betreuers zu verreisen.
Urlaub wird nur genehmigt, wenn der berufliche Wiedereinstieg nicht beeinträchtigt wird.
Bei unerlaubten Reisen wird das Arbeitslosengeld II gekürzt.
Die genannten Vorgaben entsprechen nach Auskunft der Landesarbeitsagentur Sachsen denen der früheren Arbeitslosenhilfe. Keine Änderung gebe es auch bei Arbeitslosen ab 58 Jahren, die sich nicht mehr vermitteln lassen wollen (58er Regelung). Sie könnten wie bisher maximal 17 Wochen im Jahr wegfahren.
Ausnahmen - zwei Gruppen von ALG-II-Empfängern haben gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
Erwerbstätige, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen und somit einen Job mit Sozialversicherungspflicht ausüben.
Ein-Euro-Jobber: Ihnen stehen nach dem Bundesurlaubsgesetz im Jahr mindestens 24 Urlaubstage zu, wobei aber auch die Sonnabende mitzählen. In dieser Zeit erhalten sie nur das übliche Arbeitslosengeld II. Die so genannte Mehraufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job entfällt, da nach Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums "tatsächlich kein Mehraufwand" entsteht.
http://www.mdr.de/ratgeber/reformen/1469219.html#absatz27
 

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