русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Rat und Tat

Umzug -A.Amt

25.01.06 21:59
Re: Umzug -A.Amt
 
tanusik коренной житель
in Antwort Fetter 25.01.06 10:49
В ответ на:
А.Амт нас переезжать не обязывал, но было сказано,

Жаль что не написанно.
Umzugskosten
Diese Kosten sollen durch den kommunalen Träger (Job-Center) vor allem übernommen werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne diese Kostenübername eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann (╖ 22 Abs. 3 SGB II). ALG II-Bezieher sollten sich die Übernahme dieser Kosten vorab durch den kommunalen Träger zusichern lassen.
 

Sprung zu