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Смена кранкенкассы - из privat в gesetzlich
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в ответ haa-haa 23.01.06 09:53
Wenn Ihre Ehefrau noch immatrikuliert ist, bleibt die weiter krankenversichert als Studentin. Erst dann, wenn die exmatrikuliert wird, kann die entscheiden ob die bei einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder die versichert sich auch privat. Die kann bei der GKV ihre Mitgliedschaft freiwillig weiterführen. Achtung!!! Die Beiträge zahlt die aber aus Bruttoeinnahmen des Ehemannes und zwar aus der Hälfte. Z.B.: Wenn Sie 2.000 EUR verdienen, zahlt Ihre Ehefrau Beiträge von 1.000 EUR. Gewerbe-Abmeldung - ok, ist aber nicht der Sinn der Sache, oder? Wenn Sie noch mehr Info brauchen, senden Sie Ihre Frage an meine E-Mail: gvalerij@aol.com