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Firma obankrotilas Mozhet kto chto posovetuet

05.04.01 20:38
Re: статус, положение, договор ?
 
Freeborn Bundeskanzler
Freeborn
http://195.145.119.72/hst/services/faq/kaug_voraus.html
Frage:
Ich wurde vom Arbeitsamt in einen baugewerblichen Betrieb in Arbeit vermittelt und habe dort 5 Monate gearbeitet. Der Arbeitgeber ist mir das Entgelt für die letzten 3 Monate vollständig und für die Zeit davor teilweise schuldig geblieben. Habe ich Anspruch auf Konkursausfallgeld? Wann und in welcher Höhe kann ich mit der Zahlung von Konkursausfallgeld rechnen?
Antwort:
Der Ausgleich rückständigen Arbeitsentgelts in Höhe des entsprechenden individuellen Nettobetrages durch Konkursausfallgeld ist nur möglich, wenn
das Konkursverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet worden ist,
ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über sein Vermögen mangels Masse abgewiesen wurde oder
ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers nicht gestellt worden ist und die Eröffnung eines Konkursverfahrens offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.
Solange eines dieser sog. Insolvenzereignisse nicht festgestellt ist, kann Konkursausfallgeld nicht gezahlt werden, auch nicht vorschußweise. Außerdem ist das Konkursausfallgeld auf die Entgeltrückstände für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis beschränkt. Sie sollten in jedem Fall umgehend beim Arbeitsamt vorsprechen, und Konkursausfallgeld beantragen, ggf. sind auch Leistungen bei Arbeitslosigkeit möglich.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt └Konkursausfallgeld", das auch in Ihrem Arebeitsamt erhältlich ist.

Ты вообще ходил в Arbeitsamt за консультацией?
Freeborn
-Homo Liber-
http://www.germany.ru/freeborn
 

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