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GEZ вгоняет в долги!

26.11.05 00:47
Re: GEZ вгоняет в долги!
 
tanusik старожил
Nur wer Geräte zum Empfang bereithält, ist gegenüber der ist den Rundfunkgebührenbeauftragten, der GEZ oder der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Oft werden aber Strafen in Höhe von 1000,- Euro angedroht, wenn keine Auskunft gegeben wird.
 

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