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​умер сотрудник

12.10.22 18:29
Re: ​умер сотрудник
 
Смешливый знакомое лицо
in Antwort ivansch 11.10.22 18:43, Zuletzt geändert 12.10.22 18:30 (Смешливый)
Wofür ist das Nachlassgericht vor und nach dem Erbfall zuständig, wofür nicht?

- Das Nachlassgericht ist eine Abteilung beim Amtsgericht, die für die Erteilung eines Erbscheins, die Eröffnung von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen, deren amtlicher Verwahrung, die Entgegennahme von Ausschlagungen und sonstige Verfahren zuständig ist, die mit dem (künftigen) Nachlass einer Person zu tun haben.

- Anders als in anderen Ländern ermittelt das Nachlassgericht aber nicht von sich aus den Wert der Erbschaft oder kümmert sich aktiv darum, wer Erbe geworden ist.

Hierzu müssen die Erben und andere Personen, die daran ein Interesse haben, selbst tätig werden und sich ggf. zivilrechtlich auseinandersetzen.

- Örtlich ist in Nachlassangelegenheiten nach § 343 FamFG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen Wohnsitz hatte oder sich aufhielt.

https://www.erbrechtsberater-berlin.de/deutsch/erbrecht-na...

 

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