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in Antwort rumes 12.03.20 13:53
200 км - это уже не гренцгенгер???
Entscheidendes Merkmal für die Grenzgängereigenschaft ist die regelmäßige Rückkehr an den Wohnort im Wohnsitzstaat. Pendelt also z. B. ein deutscher Grenzgänger arbeitstäglich an seinen in der Schweiz gelegenen Beschäftigungsort, fällt er unabhängig von der Entfernung seines Wohnorts in der Bundesrepublik Deutschland unter die Grenzgängerbesteuerung.