Вход на сайт
Плата за TV
1230 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ ColdWeather 01.06.05 16:06
1. Не отвечай на письма. После третьего безответного письма GEZ удалит тебя из своей базы данных.
Не правда, они уже в третьем письме предупреждают, если не ответишь, грозит штраф до 1000┬- я сама такое получала, ответила сразу.
Вот ещ╦ информация:
Weshalb besucht mich ein Rundfunkgebührenbeauftragter?
Wir möchten Ihnen das Gebührenzahlen so einfach wie möglich machen.
Deswegen sind Gebührenbeauftragte im Auftrag der Landesrundfunkanstalten in Deutschland unterwegs und kommen auch direkt auf Sie zu.
Die Beauftragten klären Sie über Ihre Gebührenpflicht auf, nehmen Ihre An- und Änderungsmeldungen entgegen, treffen Feststellungen (im Sinne des ╖ 3 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) - z.B. zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und berechnen für bisher nicht angemeldete Geräte die Rundfunkgebühren nach.
Sie erkennen die Gebührenbeauftragten immer daran, dass sie einen Dienstausweis bei sich tragen. Als Rundfunkteilnehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gebührenbeauftragten Auskunft zu erteilen. Gebührenbeauftragte nehmen niemals Bargeld oder Schecks entgegen. Die Gebührenzahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder Bareinzahlung an die GEZ.
www.gez.de
Не правда, они уже в третьем письме предупреждают, если не ответишь, грозит штраф до 1000┬- я сама такое получала, ответила сразу.
Вот ещ╦ информация:
Weshalb besucht mich ein Rundfunkgebührenbeauftragter?
Wir möchten Ihnen das Gebührenzahlen so einfach wie möglich machen.
Deswegen sind Gebührenbeauftragte im Auftrag der Landesrundfunkanstalten in Deutschland unterwegs und kommen auch direkt auf Sie zu.
Die Beauftragten klären Sie über Ihre Gebührenpflicht auf, nehmen Ihre An- und Änderungsmeldungen entgegen, treffen Feststellungen (im Sinne des ╖ 3 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) - z.B. zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und berechnen für bisher nicht angemeldete Geräte die Rundfunkgebühren nach.
Sie erkennen die Gebührenbeauftragten immer daran, dass sie einen Dienstausweis bei sich tragen. Als Rundfunkteilnehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gebührenbeauftragten Auskunft zu erteilen. Gebührenbeauftragte nehmen niemals Bargeld oder Schecks entgegen. Die Gebührenzahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder Bareinzahlung an die GEZ.
www.gez.de