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Anspruch Hartz 4

04.02.18 23:17
Re: Anspruch Hartz 4
 
dedeus старожил
dedeus
in Antwort 0xanaP 04.02.18 23:05

Почти как у ТС..у него еще лучше что бы получать и то и другое..потому что его доход,+киндергелд+киндерцушлаг меньше чем его общий аншпрух 2150 вроде..

значит 691+388+340=1419 а надо 2150.значит 750 гдето будут ДЦ доплачивать.харзт 4 или нет???))


Beispiel: Ein Elternpaar mit zwei minderjährigen Kindern lebt in einem gemeinsamen Haushalt. Die Miete beträgt 750 Euro. Der Vater verdient monatlich 1700 Euro brutto. Die Mutter arbeitet nicht und kümmert sich um die Erziehung des jüngsten Kindes.

Nach den gesetzlichen Abzügen sowie Aufwendungen und Freibeträgen verfügt der Vater über ein zu berücksichtigendes Einkommen von 1100 Euro. Damit ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, müssen das zu berücksichtigende Einkommen sowie Vermögen über der Mindesteinkommensgrenze und unter der Höchsteinkommensgrenze liegen.

Die Höchsteinkommensgrenze ermittelt sich folgendermaßen:

Grundbedarf für den Kindergeldberechtigten = 368 Euro
Grundbedarf für den Ehegatten = 368 Euro
Wohnbedarf der Eltern = 533,78 Euro (71,17 % der Miete)
Bemessungsgrenze = 1269,78 Euro
Gesamtkinderzuschlag = 2 x 170 Euro
Höchsteinkommensgrenze = 1609,78 Euro

Der Vater liegt mit seinem zu berücksichtigen Einkommen von 1100 Euro unter der Höchsteinkommensgrenze. Damit hat die Familie einen Anspruch auf Kinderzuschlag. Dadurch dass die Kinder keine eigenen Einkünfte haben, ergibt sich ein Kinderzuschlag von insgesamt 340 Euro für beide Kinder.

 

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