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выезд из Германии и Unitymedia

20.09.16 18:06
Re: выезд из Германии и Unitymedia
 
РУМБА постоялец
in Antwort edel-00 20.09.16 17:22, Zuletzt geändert 20.09.16 18:08 (РУМБА)

Так Вам нужно 1 мес. переплачивать или 3?

Из за одного я бы не заморачиваласьулыб

Bei einem Auslandsumzug gilt grundsätzlich das gleiche wie bei einem Inlandsumzug. Da Sie in ein Gebiet ziehen, das von Ihrem Provider nicht versorgt werden kann, haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Das heißt, sobald Sie Ihre Kündigung wegen eines Umzugs in das Ausland erklärt haben, müssen Sie noch mindestens drei Monate die Grundgebühr bezahlen, bis die Kündigung wirksam wird. Glücklicherweise ist es so, dass bei einem Auslandsumzug viele Festnetz/DSL/Kabel-Provider kundenfreundlich reagieren und eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung aus Kulanz akzeptieren. Teilen Sie daher Ihrem Telefonanbieter bzw. Kabelanbieter schriftlich mit, dass Sie in das Ausland umziehen, und warum. Legen Sie Nachweise für den Umzug bei, beispielsweise Ihre Abmeldung in Deutschland, den Arbeitsvertrag oder den neuen Mietvertrag im Ausland. Bitten Sie dann um eine Vertragskündigung mit sofortiger Wirkung aus Kulanz, und teilen Sie beispielsweise mit, dass Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland gerne wieder zu Ihrem Provider zurückkehren, da Sie mit dessen Leistungen sehr zufrieden waren. Mit etwas Glück akzeptiert Ihr Anbieter die sofortige Kündigung, und Sie können beruhigt in das Ausland umziehen.
 

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