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в ответ Nelli K 08.10.04 20:58, Последний раз изменено 09.10.04 02:12 (K.MAPKC)
ну народ ... нельзя-же так. незря-же говорится: "кто googl'ит, тот всегда найдет"
http://www.google.de/search?q=anbringen+satellitensch%C3%BCssel+vermieter&sourceid=opera&num=0&ie=utf-8&oe=utf-8&lr=lang_de
>>> Ein Vermieter muss zustimmen (Das BVG stellte klar, dass für den Empfang von zusätzlichen Fernsehprogrammen das Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Art. 5 GG zu berücksichtigen ist (BvG 1 BvR 168/92)), wenn das Haus weder über eine Gemeinschaftsantenne noch über einen Kabelanschluss verfügt. Die Parabolantenne muss jedoch baurechtlich zulässig sein und fachmännisch an einem Ort installiert werden, an dem sie optisch am wenigsten stört. Dabei darf der Vermieter einen geeigneten Montageort bestimmen. Die Kosten hierfür muss der Mieter tragen. Sind jedoch viele Programme bereits über Kabel zu empfangen, so muss ein Vermieter keine Genehmigung erteilen (LG Berlin, Az. 63 S 119/01). Ausnahme: Ein ausländischer Mieter kann trotz angebotener Kabelprogramme die Erlaubnis verlangen, um auch Sendungen in seiner Heimatsprache zu sehen, die nur per Parabolantenne zu empfangen sind. <<<
http://www.123recht.net/article.asp?a=1213

http://www.google.de/search?q=anbringen+satellitensch%C3%BCssel+vermieter&sourceid=opera&num=0&ie=utf-8&oe=utf-8&lr=lang_de
>>> Ein Vermieter muss zustimmen (Das BVG stellte klar, dass für den Empfang von zusätzlichen Fernsehprogrammen das Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Art. 5 GG zu berücksichtigen ist (BvG 1 BvR 168/92)), wenn das Haus weder über eine Gemeinschaftsantenne noch über einen Kabelanschluss verfügt. Die Parabolantenne muss jedoch baurechtlich zulässig sein und fachmännisch an einem Ort installiert werden, an dem sie optisch am wenigsten stört. Dabei darf der Vermieter einen geeigneten Montageort bestimmen. Die Kosten hierfür muss der Mieter tragen. Sind jedoch viele Programme bereits über Kabel zu empfangen, so muss ein Vermieter keine Genehmigung erteilen (LG Berlin, Az. 63 S 119/01). Ausnahme: Ein ausländischer Mieter kann trotz angebotener Kabelprogramme die Erlaubnis verlangen, um auch Sendungen in seiner Heimatsprache zu sehen, die nur per Parabolantenne zu empfangen sind. <<<
http://www.123recht.net/article.asp?a=1213