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Vermittlungsgutschein über 2000 euro
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NEW 18.12.06 10:39
Всем привет,
сегодня был в АА и вот вручили этот гутшайн.У кого был опыт с этой бумагой, поделитесь.
сегодня был в АА и вот вручили этот гутшайн.У кого был опыт с этой бумагой, поделитесь.
NEW 18.12.06 11:58
в ответ Юрикс 18.12.06 10:39
Если какая-либо фирма, специализирующаяся на помощи в посках работы, вас трудоустроит, то вы можете расплатиться этой бумажкой. А фирма возьмет деньги с АА.
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь
NEW 18.12.06 13:07
в ответ Юрикс 18.12.06 10:39
http://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsgutschein
Hier wird nach ALGI und ALGII unterschieden.
Als ALGI-Bezieher hat man einen Anspruch nach ╖ 421g SGB III http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__421g.html auf einen solchen!
Als ALGII-Bezieher kann man einen solchen nach ╖ 16 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html erhalten. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.
Mit einem Vermittlungsgutschein kann man dann einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Dieser muss aber im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler sein.
Leider tummeln sich auf dem "Markt" der privaten Arbeitsvermittler wohl einige "schwarze Schafe".
Deshalb:
den Vermittlungsgutschein nie im ORIGINAL dem privaten Arbeitsvermittler aushändigen. Das ORIGINAL dem privaten Arbeitsvermittler erst aushändigen wenn:
1. ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mind. 15 Stunden wöchentlich und es sich hierbei um eine tarifliche mind. jedoch ortsübliche Vergütung (max. 15% unter Tarif) handelt.
2. eine Beschäftigungsdauer von mind. 12 Monaten vereinbart wurde.
3. der Vermittler im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler ist.
4. man bei demselben Arbeitgeber im letzten Jahr vor der Arbeitslosmeldung weniger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
5. der eingeschaltete Vermittler nicht bereits von der Agentur für Arbeit und/oder ARGE mit der Vermittlung beauftragt wurde.
6. mit dem Vermittler ein schriftlicher Vermittlungsauftrag abgeschlossen wurde.
7. der Vermittler aufgrund dieses Vertrages gegen euch einen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung hat.
Wichtiger Hinweis: verlangt ein privater Arbeitsvermittler von euch eine finanzielle Vorleistung, kann man diesen getrost als UNSERIÖS betrachten, da nach Vorlage eines Vermittlungsgutscheines (immer zuerst nur die Kopie!!!) die im Vermittlungsauftrag vereinbarte Vermittlungsvergütung (i.d.R. ┬ 2.000,00) kraft Gesetz bis zu zur Auszahlung durch die Agentur für Arbeit und/oder ARGE nach erfolgreicher Arbeitsvermittlung gestundet ist. Ihr braucht daher dem Vermittler NICHTS zu zahlen!
Interessant ist auch die Website von http://www.arbeitsvermittler.de die neben einer Menge Tipps und Hinweise auch eine nach Postleitzahlen sortierte Auflistung von privaten Arbeitsvermittlern enthält!
http://www.arbeitsagentur.de/nn_249390/Navigation/zentral/Service-von-a-bis-z/Ge...
Hier wird nach ALGI und ALGII unterschieden.
Als ALGI-Bezieher hat man einen Anspruch nach ╖ 421g SGB III http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__421g.html auf einen solchen!
Als ALGII-Bezieher kann man einen solchen nach ╖ 16 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html erhalten. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.
Mit einem Vermittlungsgutschein kann man dann einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Dieser muss aber im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler sein.
Leider tummeln sich auf dem "Markt" der privaten Arbeitsvermittler wohl einige "schwarze Schafe".
Deshalb:
den Vermittlungsgutschein nie im ORIGINAL dem privaten Arbeitsvermittler aushändigen. Das ORIGINAL dem privaten Arbeitsvermittler erst aushändigen wenn:
1. ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mind. 15 Stunden wöchentlich und es sich hierbei um eine tarifliche mind. jedoch ortsübliche Vergütung (max. 15% unter Tarif) handelt.
2. eine Beschäftigungsdauer von mind. 12 Monaten vereinbart wurde.
3. der Vermittler im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler ist.
4. man bei demselben Arbeitgeber im letzten Jahr vor der Arbeitslosmeldung weniger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
5. der eingeschaltete Vermittler nicht bereits von der Agentur für Arbeit und/oder ARGE mit der Vermittlung beauftragt wurde.
6. mit dem Vermittler ein schriftlicher Vermittlungsauftrag abgeschlossen wurde.
7. der Vermittler aufgrund dieses Vertrages gegen euch einen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung hat.
Wichtiger Hinweis: verlangt ein privater Arbeitsvermittler von euch eine finanzielle Vorleistung, kann man diesen getrost als UNSERIÖS betrachten, da nach Vorlage eines Vermittlungsgutscheines (immer zuerst nur die Kopie!!!) die im Vermittlungsauftrag vereinbarte Vermittlungsvergütung (i.d.R. ┬ 2.000,00) kraft Gesetz bis zu zur Auszahlung durch die Agentur für Arbeit und/oder ARGE nach erfolgreicher Arbeitsvermittlung gestundet ist. Ihr braucht daher dem Vermittler NICHTS zu zahlen!
Interessant ist auch die Website von http://www.arbeitsvermittler.de die neben einer Menge Tipps und Hinweise auch eine nach Postleitzahlen sortierte Auflistung von privaten Arbeitsvermittlern enthält!
http://www.arbeitsagentur.de/nn_249390/Navigation/zentral/Service-von-a-bis-z/Ge...
NEW 18.12.06 13:13
в ответ Juri18 18.12.06 12:31
Вы явно что то путаете.
Посмотрите образец, в нем вс╦ написанно: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungs...
Посмотрите образец, в нем вс╦ написанно: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungs...