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Прописка.
NEW 01.06.17 18:56
в ответ Nichja 01.06.17 00:04
Киндергельд теоретишь отпадает тоже .
1. Fall: Familie lebt dauerhaft im Ausland
Auch wer dauerhaft im Ausland lebt, kann deutsches Kindergeld bekommen. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom unter anderem vom steuerlichen Status der Eltern ab. „Leben deutsche Staatsangehörige vorübergehend oder längerfristig im Ausland, kommt es darauf an, ob sie in Deutschland noch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sei das der Fall, erhielten sie Kindergeld nach EStG.