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Горнолыжная страховка для несовершеннолетнего
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10.03.15 21:49
Дочка едет с классом на неделю в Австрию на лыжах кататься, пытаюсь купить ей страховку, но все интернетные страховые агенты требуют, чтобы возраст был от 18. В письме из школы написано: " Leistungen: Fahrt mit dem Reisebus, Vollpension, Skipass, Versicherungsschutz gemäß den Vorgaben einer Schulveranstaltung (von einer Privathaftpflichtversicherung wird ausgegangen), Skikurs, Abendgestaltung sowie 24- Stundenbetreuung durch die Lehrkräfte" из чего не могу понять, какая страховка входит в стоимость поездки. У нас есть семейная страховка на путешествия, но она не включает горнолыжный спорт Подскажите, где купить страховку, включающую зимние виды спорта?
NEW 11.03.15 08:14
в ответ Бланш 10.03.15 21:49
Вам по моему нужна Haftpflichtversicherung, это как правило семейная страховка.
Школа не перенимает расходы за что то сломанное или испорченное детьми в поездке, а также во время прохождения школьниками
практики и исходят из того, что родители эту страховку должны иметь (или не иметь, но при этом решать возникшие проблемы сами).
Школа не перенимает расходы за что то сломанное или испорченное детьми в поездке, а также во время прохождения школьниками
практики и исходят из того, что родители эту страховку должны иметь (или не иметь, но при этом решать возникшие проблемы сами).
NEW 11.03.15 08:27
Зачем вам покупать такую страховку на зимние виды спорта?
Во время этой поездки у дочери есть страховка gesetzliche Unfallversicherung.
Вас не устраивает объем этой страховки?
Хафтпфлихт есть у вас ( школа исходит из того, что есть)?
В ответ на:
Дочка едет с классом на неделю в Австрию на лыжах кататься, пытаюсь купить ей страховку, но все интернетные страховые агенты требуют, чтобы возраст был от 18. В письме из школы написано: " Leistungen: Fahrt mit dem Reisebus, Vollpension, Skipass, Versicherungsschutz gemäß den Vorgaben einer Schulveranstaltung (von einer Privathaftpflichtversicherung wird ausgegangen), Skikurs, Abendgestaltung sowie 24- Stundenbetreuung durch die Lehrkräfte" из чего не могу понять, какая страховка входит в стоимость поездки. У нас есть семейная страховка на путешествия, но она не включает горнолыжный спорт Подскажите, где купить страховку, включающую зимние виды спорта?
Дочка едет с классом на неделю в Австрию на лыжах кататься, пытаюсь купить ей страховку, но все интернетные страховые агенты требуют, чтобы возраст был от 18. В письме из школы написано: " Leistungen: Fahrt mit dem Reisebus, Vollpension, Skipass, Versicherungsschutz gemäß den Vorgaben einer Schulveranstaltung (von einer Privathaftpflichtversicherung wird ausgegangen), Skikurs, Abendgestaltung sowie 24- Stundenbetreuung durch die Lehrkräfte" из чего не могу понять, какая страховка входит в стоимость поездки. У нас есть семейная страховка на путешествия, но она не включает горнолыжный спорт Подскажите, где купить страховку, включающую зимние виды спорта?
Зачем вам покупать такую страховку на зимние виды спорта?
Во время этой поездки у дочери есть страховка gesetzliche Unfallversicherung.
Вас не устраивает объем этой страховки?
Хафтпфлихт есть у вас ( школа исходит из того, что есть)?
NEW 11.03.15 08:31
в ответ Бланш 10.03.15 21:49
В ответ на:
Unfallversicherung
Bei genehmigten Schulfahrten besteht für Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler gehören (z. B. Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Nachtruhe) sind nicht oder nur eingeschränkt gesetzlich unfallversichert. Diese unterliegen dem Schutzbereich der Krankenversicherung oder privaten Unfallversicherung der Schülerinnen und Schüler.
Gegen Unfälle bei Schulveranstaltungen sind alle Schülerinnen und Schüler in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII).
Verursacht eine Schülerin oder ein Schüler einen Unfall, bei dem Mitschülerinnen und / oder Mitschüler verletzt werden, haften sie für deren Körperschaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Ermittlung, ob eine vorsätzliche Handlungsweise vorliegt, sind die Einsichtsfähigkeit und das Alter der Mitschülerinnen und Mitschüler und auch Tätlichkeiten aus einem schulisch bedingten Gruppenverhalten heraus zu berücksichtigen. Sollte der Tatbestand einer vorsätzlichen Handlungsweise vorliegen, sind zivilrechtliche Haftungsansprüche gegeben. Diese können auch Schmerzensgeldansprüche beinhalten. Bei grober Fahrlässigkeit besteht die Haftung nur gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst die Teilnahme an der gesamten Schulveranstaltung. Er bezieht sich auf alle in diesem Zusammenhang durchgeführten Unternehmungen, die im Organisations- und Verantwortungsbereich der Schule liegen. Deshalb entfällt z.B. für Schülerinnen und Schüler, die von der Schulveranstaltung zeitweilig beurlaubt sind, während dieser Zeit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt auch für die von der Schulveranstaltung nicht erfasste Zeit, z.B. wenn Unterkunft in Privatquartieren in Anspruch genommen wird. Gegebenenfalls kann sich deshalb der Abschluss von zusätzlichem privaten Versicherungsschutz empfehlen.
Gegen Ansprüche Dritter auf Schadensersatz (Haftpflicht) besteht ebenso wie gegen Schäden an eigenen Sachen kein Versicherungsschutz. Soweit kein privater Haftpflichtversicherungsschutz besteht, kann sich z. B. bei der Teilnahme an einem Schullandheimaufenthalt mit einem Wintersportangebot der Abschluss einer befristeten Haftpflichtversicherung (ggf. zu einem Gruppentarif) empfehlen.
Unfallversicherung
Bei genehmigten Schulfahrten besteht für Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler gehören (z. B. Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Nachtruhe) sind nicht oder nur eingeschränkt gesetzlich unfallversichert. Diese unterliegen dem Schutzbereich der Krankenversicherung oder privaten Unfallversicherung der Schülerinnen und Schüler.
Gegen Unfälle bei Schulveranstaltungen sind alle Schülerinnen und Schüler in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII).
Verursacht eine Schülerin oder ein Schüler einen Unfall, bei dem Mitschülerinnen und / oder Mitschüler verletzt werden, haften sie für deren Körperschaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Ermittlung, ob eine vorsätzliche Handlungsweise vorliegt, sind die Einsichtsfähigkeit und das Alter der Mitschülerinnen und Mitschüler und auch Tätlichkeiten aus einem schulisch bedingten Gruppenverhalten heraus zu berücksichtigen. Sollte der Tatbestand einer vorsätzlichen Handlungsweise vorliegen, sind zivilrechtliche Haftungsansprüche gegeben. Diese können auch Schmerzensgeldansprüche beinhalten. Bei grober Fahrlässigkeit besteht die Haftung nur gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst die Teilnahme an der gesamten Schulveranstaltung. Er bezieht sich auf alle in diesem Zusammenhang durchgeführten Unternehmungen, die im Organisations- und Verantwortungsbereich der Schule liegen. Deshalb entfällt z.B. für Schülerinnen und Schüler, die von der Schulveranstaltung zeitweilig beurlaubt sind, während dieser Zeit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt auch für die von der Schulveranstaltung nicht erfasste Zeit, z.B. wenn Unterkunft in Privatquartieren in Anspruch genommen wird. Gegebenenfalls kann sich deshalb der Abschluss von zusätzlichem privaten Versicherungsschutz empfehlen.
Gegen Ansprüche Dritter auf Schadensersatz (Haftpflicht) besteht ebenso wie gegen Schäden an eigenen Sachen kein Versicherungsschutz. Soweit kein privater Haftpflichtversicherungsschutz besteht, kann sich z. B. bei der Teilnahme an einem Schullandheimaufenthalt mit einem Wintersportangebot der Abschluss einer befristeten Haftpflichtversicherung (ggf. zu einem Gruppentarif) empfehlen.