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Германия кончилась
NEW 06.08.08 18:10
в ответ mix53 05.08.08 08:42
Во время учёбы была у меня как то практика в Vollzuganstalt.Так там 60-70 процентов заключённых-русскоговорящие.Есть конечно и чёрные,но их не большенство.С ними,с черными гораздо проще работать,так сказать лутше поддаются реасоциализации.С русскими намного сложнее.И Gewaltpotenzial намного выше.Так что русские ненамного лутше черных.
NEW 06.08.08 18:12
EU-Bürger und die Schweiz
Seit dem 1. Juni 2002 erleichtert ein bilaterales Abkommen zur freien Mobilität zwischen der Schweiz und der EU die Einreise, den Aufenthalt und das Arbeiten in der Schweiz. Das Abkommen gilt für sämtliche Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Langfristig sollen EU-Bürger eine komplette Arbeits- und Aufenthaltsfreiheit in der Schweiz haben, ebenso wie Schweizer in den EU-Staaten.
In einer Übergangsphase bis zum 31. Mai 2007 kann und wird die Schweiz allerdings noch Quoten für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen aufrechterhalten. Ab dem 1. Juni 2007 werden alle Quoten für EU-Bürger aufgehoben (allerdings behält die Schweiz bis 2012 das Recht auf Wieder-Einführung der Quoten, falls die Einwanderung unerwartet stark zunimmt.
Als EU-Bürger benötigen Sie daher bis 2007 für einen längeren Aufenthalt noch eine Aufenthaltsgenehmigung sowie ggf. eine Arbeitserlaubnis, deren Ausstellung dem Quotensystem unterliegt. Allerdings ist das Antrags- und Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht worden.
в ответ Kudesnik 06.08.08 17:45
В ответ на:
Зачем нам вид на жительсва? для чего?
Зачем нам вид на жительсва? для чего?
EU-Bürger und die Schweiz
Seit dem 1. Juni 2002 erleichtert ein bilaterales Abkommen zur freien Mobilität zwischen der Schweiz und der EU die Einreise, den Aufenthalt und das Arbeiten in der Schweiz. Das Abkommen gilt für sämtliche Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Langfristig sollen EU-Bürger eine komplette Arbeits- und Aufenthaltsfreiheit in der Schweiz haben, ebenso wie Schweizer in den EU-Staaten.
In einer Übergangsphase bis zum 31. Mai 2007 kann und wird die Schweiz allerdings noch Quoten für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen aufrechterhalten. Ab dem 1. Juni 2007 werden alle Quoten für EU-Bürger aufgehoben (allerdings behält die Schweiz bis 2012 das Recht auf Wieder-Einführung der Quoten, falls die Einwanderung unerwartet stark zunimmt.
Als EU-Bürger benötigen Sie daher bis 2007 für einen längeren Aufenthalt noch eine Aufenthaltsgenehmigung sowie ggf. eine Arbeitserlaubnis, deren Ausstellung dem Quotensystem unterliegt. Allerdings ist das Antrags- und Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht worden.


