прошу помоч перевести обзатц!!
В смысле выдержки, над которой мы тут все изощряемся




haben, sein + zu + Infinitiv
Die Infinitivkonstruktion mit haben und sein erfüllt eine ähnliche Rolle wie ein Modalverb. Sie hat die Bedeutungen "Notwendigkeit" und "Möglichkeit".
Die haben-Konstruktion muss durch einen Satz im Aktiv umschrieben werden; die sein-Konstruktion durch einen Satz im Passiv:
Notwendigkeit
Wir haben noch viel zu tun. = Wir müssen noch viel tun.
Es ist noch viel zu tun. = Es muss noch viel getan werden.
nicht dürfen
Ihr habt euch nicht hier aufzuhalten. = Ihr dürft euch hier nicht aufhalten.
Die Gefahr ist nicht zu unterschätzen. = Die Gefahr darf nicht unterschätzt werden.
Möglichkeit
Ich habe diesem Kommentar nichts hinzuzufügen. = Ich kann diesem Kommentar nichts hinzufügen.
Diesem Kommentar ist nichts hinzuzufügen. = Diesem Kommentar kann nichts hinzugefügt werden.
Возможно, ...hat dies nicht zu vertreten ... так, и что же это означает? и не может это представлять, документы, что ли немецкик предъявлять, за неимением таковых. Но тут он, слава Создателю, и получит немецкое гражданство!!!



"Was der Schuldner zu vertreten hat, regelt das BGB in den ╖╖ 276 bis 278. Grundsätzlich hat er eigenen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten ("Verschuldensprinzip" im Gegensatz zur Gefährdungshaftung, bei der auch für unbeherrschbare Nachteile einzustehen hat, wer die Vorteile einer Tätigkeit trägt, vgl. etwa die Halterhaftung im Straßenverkehr)."
То есть "несет ответственность".

Как я понимаю, лучшего варианта не будет. Это радует.

В первую очередь для Болика, но и для тех, кому будет интерестно, выдержка из Дудена:
ver|tre|ten <st. V.; hat> [mhd. vertreten= niedertreten, zertreten; an jmds. Stelle treten, ahd. fartretan= niedertreten, zertreten]: 1. a) vorübergehend jmds. Stelle einnehmen u. seine Aufgaben übernehmen: einen erkrankten Kollegen v.; jmdn. bei einem Empfang, in seinem Amt, während seines Urlaubs v.; wenn man selbst versucht, bei den Jungvögeln die Mutter zu v.... (Lorenz, VerhaltenI, 175); sie lässt sich von ihrem Staatssekretär v. (schickt ihn an ihrer Statt); Ü ein Pappkarton vertritt bei ihm den Koffer (dient ihm als Koffer); b) (als jmds. Vertreter, Beauftragter o.Ä.) jmds. Interessen, Rechte wahrnehmen: die
Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter v.; das war die Forderung, die er v. und verlangen wollte (Plievier, Stalingrad 309); der Abgeordnete vertritt seinen Wahlkreis im Parlament; der Angeklagte lässt sich [in einem Prozess, vor Gericht] durch eine Anwältin v.; Thaddäus ... hat meine Sache vor dem Konzil von Lyon vertreten (Stern, Mann 30); c) als Repräsentant o.Ä., in jmds. Auftrag tätig sein, eine bestimmte Tätigkeit ausüben: eine Institution, ein Unternehmen, eine Firma v.; er vertritt sein Land als Diplomat bei der UNO; die Sportlerin vertritt ihr Land bei den Olympischen Spielen (tritt als Vertreterin ihres Landes auf); Ü Professorin Maier vertritt (lehrt) an der Universität das Fach Informatik; d) als Handelsvertreter für eine Firma tätig sein: er vertritt
mehrere Verlage im süddeutschen Raum. 2. <nur in einer zusammengesetzten Zeitform in Verbindung mit sein> a) (neben anderen) anwesend, zugegen sein: bei der Preisverleihung waren auch einige Repräsentanten des Staates vertreten; b) (neben anderen) vorhanden sein, vorkommen: etw. ist [zahlenmäßig] stark, schwach vertreten; Mehr als 300 amerikanische Künstler sind beim größten Kunstfestival Floridas mit ihren Arbeiten v. (a & r 2, 1997, 124); wenn typische Pressuregroups ... sich zu Parteien fortentwickeln und als solche in Landtagen, in Landesregierungen und im Bundestag vertreten sind (Fraenkel, Staat 271). 3. etw. bes. als Überzeugung, als Standpunkt o.Ä. haben u. dafür einstehen; sich zu etw. bekennen u. es verteidigen: einen Standpunkt, eine Meinung, einen Grundsatz v.; Die Autoren ... v. die These, dass
Verzicht nicht unbedingt mit einem Verlust von Lebensqualität einhergehen muss (natur 1, 1996, 26); sie vertritt eine Politik der Mäßigung; ... durch dick und dünn zusammenhalten zu wollen, weil man eine gemeinsame Sache vertritt (Dönhoff, Ära 147); unsere Partei vertritt liberale Positionen; wer hat diese Anordnung zu v.? (wer ist dafür verantwortlich?). 4. <v. + sich> sich durch ungeschicktes Auftreten, Stolpern o.Ä. eine Zerrung od. Verstauchung am Fuß zuziehen: ich habe mir den Fuß vertreten; er vertrat sich den Knöchel, verletzte sich eine Zehe (Gregor-Dellin, Traumbuch 139). 5. (landsch.) durch Begehen abnutzen: Treppenstufen, den Teppich v.; ein vertretener Läufer. 6. (landsch.) austreten (2 c) u. in einen unansehnlichen, unbrauchbaren Zustand bringen: seine Pantoffeln sehr schnell v.; Er ging schnell
die Straße hinunter, mager, krank, mit verbeulten Hosenbeinen und vertretenen Schuhen (Simmel, Affäre 29).
╘ 2000 Dudenverlag
Что же касается "Kanzleideutsch" - в данном случае я бы советовал говорить о "юридическом немецком".
И ещё совет от меня лично: Ребята, не пытайтесь понять по-русски немецкий язык. Прямой перевод можно сделать далеко не всегда, а для адекватного необходимо уметь мыслить по-немецки. Последнее дано далеко не всем и даже не каждый офф. переводчик это может. Особенно сложно с юр. вариантом языка, где неофициальное правило гласит: чем точнее, тем сложнее, но лучше.
"Kanzleideutsch" - принятый в истории языкознания термин, включающий, среди прочего, и юридическую лексику, и вообще специфические грамматические и лексические особенности...
Kanzleideutsch Erklärung: Deutsch als Kanzleisprache und Rechtssprache. vgl. deutsch, Kanzleistil. Belegtext: kanzeley- hof- & statteutsch / stylus ...
<A HREF="http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ka/nzle/ideu/tsch/kanzleideutsch.htm - 2k " target="_new">http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ka/nzle/ideu/tsch/kanzleideutsch....</A>-