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Не пойму никак смысл пункта 4...
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NEW 16.03.14 10:10
Вот...Даже не всего пункта, а его последней части...Спасибо!
Das Oberkommando der Wehrmacht hat die nachstehende Verfügung über Heranziehung von Zigeunern und Zigeunernmischlingen zum Wehrdienst erlassen:
"Die Rechtlinien für die Heranziehung von nichtjüdischen fremdblütigen Staatsangehörigen zum aktiven Wehrdienst gelten nicht für Zigeunern und Zigeunernmischlinge. Für diese wird folgendes angeordnet:
1. Aus rassepolitischen Gründe ist eine Einstellung von Zigeunern oder Zigeunernmischlinge in den aktiven Wehrdienst verboten.
2. Vollblütige Zigeuner erhalten einen Ausschliesungsschein, Ziegeunermischlinge werden der Ers. Res. II (n. z. v.) bzw. Landwehr (n.z.v.) überwiesen.
3. Als vollblütige Zigeuner bzw. Zigeunermischlinge gelten die Personen die in den Ziegeuner-Erfassungslisten Staatspolizei( leit) stellen den Wehrersatzdienststellen nahmhaft gemacht werden.
4. Die in diesen Listen enthaltenen Personen sind, soweit sie noch in der Wehrmacht stehen, den in Frage kommenden Einheiten zur Dürchführung der Entlassung bekanntzugeben. "
Das Oberkommando der Wehrmacht hat die nachstehende Verfügung über Heranziehung von Zigeunern und Zigeunernmischlingen zum Wehrdienst erlassen:
"Die Rechtlinien für die Heranziehung von nichtjüdischen fremdblütigen Staatsangehörigen zum aktiven Wehrdienst gelten nicht für Zigeunern und Zigeunernmischlinge. Für diese wird folgendes angeordnet:
1. Aus rassepolitischen Gründe ist eine Einstellung von Zigeunern oder Zigeunernmischlinge in den aktiven Wehrdienst verboten.
2. Vollblütige Zigeuner erhalten einen Ausschliesungsschein, Ziegeunermischlinge werden der Ers. Res. II (n. z. v.) bzw. Landwehr (n.z.v.) überwiesen.
3. Als vollblütige Zigeuner bzw. Zigeunermischlinge gelten die Personen die in den Ziegeuner-Erfassungslisten Staatspolizei( leit) stellen den Wehrersatzdienststellen nahmhaft gemacht werden.
4. Die in diesen Listen enthaltenen Personen sind, soweit sie noch in der Wehrmacht stehen, den in Frage kommenden Einheiten zur Dürchführung der Entlassung bekanntzugeben. "


