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NEW 07.04.10 15:22
Здравствуйте!
Помогите пожалуйста перевести предложение.
Es ist ueblich, zwischen Versorgungs- und Erwerbsbetrieben zu unterscheiden.
Я не понимаю что такое Erwerbsbetrieb. Versorgungsbetrieb - это коммунальное предприятие, кажется. (?)
Здравствуйте!
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Es ist ueblich, zwischen Versorgungs- und Erwerbsbetrieben zu unterscheiden.
Я не понимаю что такое Erwerbsbetrieb. Versorgungsbetrieb - это коммунальное предприятие, кажется. (?)
NEW 07.04.10 17:59
В данном контексте я бы так не сказал. И то, и другое - коммунальные. Вот чего нагуглил:
Die Erwerbsbetrieb gehören zu den offentlichen Betrieben, die ganz oder überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften oder anderen öffentlichrechtlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit stehen. Die Erwerbsbetrieb kommen vor entweder als nur organisatorisch ausgegliederter Bereich des Rechtsträgers, oder mit eigener Rechtspersönlichkeit (wohl nur privatrechtlich). Die Erwerbsbetrieb sind in ihrer unternehmerischen Zielsetzung, auch im Hinblick auf den Gewinn, den Privatbetrieben ähnlich. Beispiele: Bundesdruckerei; eine AG, deren Aktien einem Land gehören; die Brauerei eines Klosters. Neben den Erwerbsbetrieb gibt es Betriebe, die im Grund satz die Kostendeckung anstreben, und solche, die strukturell Zuschüsse erfordern. Die Erwerbsbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit bralichen nicht im Handelsre gister eingetragen zu werden. Erfüllt der Rechtsträger mit seinem Erwerbsbetrieb die Voraussetzungen, die das Gesetz für einen Vollkaufmann aufstellt, so gilt für diesen Rechtsträger kaufmänni sches Recht. Für den Erwerbsbetrieb muß dann eine Firma geführt werden. Der Rechtsträger haftet unbegrenzt für den Erwerbsbetrieb Für die Erwerbsbetrieb mit eigener Rechts persönlichkeit privaten Rechts gelten die allgem. Vorschriften (im wesentli chen: AG, GmbH). Eigene Rechts persönlichkeit öffentlichrechtlichen Charakters dürfte hier kaum in Be tracht kommen (Körperschaft, An stalt, Stiftung).
Die Erwerbsbetrieb gehören zu den offentlichen Betrieben, die ganz oder überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften oder anderen öffentlichrechtlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit stehen. Die Erwerbsbetrieb kommen vor entweder als nur organisatorisch ausgegliederter Bereich des Rechtsträgers, oder mit eigener Rechtspersönlichkeit (wohl nur privatrechtlich). Die Erwerbsbetrieb sind in ihrer unternehmerischen Zielsetzung, auch im Hinblick auf den Gewinn, den Privatbetrieben ähnlich. Beispiele: Bundesdruckerei; eine AG, deren Aktien einem Land gehören; die Brauerei eines Klosters. Neben den Erwerbsbetrieb gibt es Betriebe, die im Grund satz die Kostendeckung anstreben, und solche, die strukturell Zuschüsse erfordern. Die Erwerbsbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit bralichen nicht im Handelsre gister eingetragen zu werden. Erfüllt der Rechtsträger mit seinem Erwerbsbetrieb die Voraussetzungen, die das Gesetz für einen Vollkaufmann aufstellt, so gilt für diesen Rechtsträger kaufmänni sches Recht. Für den Erwerbsbetrieb muß dann eine Firma geführt werden. Der Rechtsträger haftet unbegrenzt für den Erwerbsbetrieb Für die Erwerbsbetrieb mit eigener Rechts persönlichkeit privaten Rechts gelten die allgem. Vorschriften (im wesentli chen: AG, GmbH). Eigene Rechts persönlichkeit öffentlichrechtlichen Charakters dürfte hier kaum in Be tracht kommen (Körperschaft, An stalt, Stiftung).
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/erwerbsbetrieb/erwerbsbetrieb.htm
А в чём разница, пока не понял. Только отдельные догадки имеют место меня посещать.
in Antwort Mufta 07.04.10 15:22
В данном контексте я бы так не сказал. И то, и другое - коммунальные. Вот чего нагуглил:
Die Erwerbsbetrieb gehören zu den offentlichen Betrieben, die ganz oder überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften oder anderen öffentlichrechtlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit stehen. Die Erwerbsbetrieb kommen vor entweder als nur organisatorisch ausgegliederter Bereich des Rechtsträgers, oder mit eigener Rechtspersönlichkeit (wohl nur privatrechtlich). Die Erwerbsbetrieb sind in ihrer unternehmerischen Zielsetzung, auch im Hinblick auf den Gewinn, den Privatbetrieben ähnlich. Beispiele: Bundesdruckerei; eine AG, deren Aktien einem Land gehören; die Brauerei eines Klosters. Neben den Erwerbsbetrieb gibt es Betriebe, die im Grund satz die Kostendeckung anstreben, und solche, die strukturell Zuschüsse erfordern. Die Erwerbsbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit bralichen nicht im Handelsre gister eingetragen zu werden. Erfüllt der Rechtsträger mit seinem Erwerbsbetrieb die Voraussetzungen, die das Gesetz für einen Vollkaufmann aufstellt, so gilt für diesen Rechtsträger kaufmänni sches Recht. Für den Erwerbsbetrieb muß dann eine Firma geführt werden. Der Rechtsträger haftet unbegrenzt für den Erwerbsbetrieb Für die Erwerbsbetrieb mit eigener Rechts persönlichkeit privaten Rechts gelten die allgem. Vorschriften (im wesentli chen: AG, GmbH). Eigene Rechts persönlichkeit öffentlichrechtlichen Charakters dürfte hier kaum in Be tracht kommen (Körperschaft, An stalt, Stiftung).
Die Erwerbsbetrieb gehören zu den offentlichen Betrieben, die ganz oder überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften oder anderen öffentlichrechtlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit stehen. Die Erwerbsbetrieb kommen vor entweder als nur organisatorisch ausgegliederter Bereich des Rechtsträgers, oder mit eigener Rechtspersönlichkeit (wohl nur privatrechtlich). Die Erwerbsbetrieb sind in ihrer unternehmerischen Zielsetzung, auch im Hinblick auf den Gewinn, den Privatbetrieben ähnlich. Beispiele: Bundesdruckerei; eine AG, deren Aktien einem Land gehören; die Brauerei eines Klosters. Neben den Erwerbsbetrieb gibt es Betriebe, die im Grund satz die Kostendeckung anstreben, und solche, die strukturell Zuschüsse erfordern. Die Erwerbsbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit bralichen nicht im Handelsre gister eingetragen zu werden. Erfüllt der Rechtsträger mit seinem Erwerbsbetrieb die Voraussetzungen, die das Gesetz für einen Vollkaufmann aufstellt, so gilt für diesen Rechtsträger kaufmänni sches Recht. Für den Erwerbsbetrieb muß dann eine Firma geführt werden. Der Rechtsträger haftet unbegrenzt für den Erwerbsbetrieb Für die Erwerbsbetrieb mit eigener Rechts persönlichkeit privaten Rechts gelten die allgem. Vorschriften (im wesentli chen: AG, GmbH). Eigene Rechts persönlichkeit öffentlichrechtlichen Charakters dürfte hier kaum in Be tracht kommen (Körperschaft, An stalt, Stiftung).
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/erwerbsbetrieb/erwerbsbetrieb.htm
А в чём разница, пока не понял. Только отдельные догадки имеют место меня посещать.
Хороший собеседник не только слушает, но и подливает...
08.04.10 06:38
Cпасибо за помощь.
Я таки додумалась сама
Versorgungsbetrieb- это коммунальное предприятие, занимающееся Versorgung-ом, т.е. обеспечением н-р водой, газом, энергией, занимающееся снабжением.
Erwerbsbetrieb- это предприятие, чья деятельность основана, направлена на получение прибыли, т.е оно коммерческое. торговое предприятие.
Вертелись мысли вокруг да около, за ночь упорядочились и сцентрировались)))
in Antwort SobakaNaSene 07.04.10 17:59
Cпасибо за помощь.
Я таки додумалась сама
Versorgungsbetrieb- это коммунальное предприятие, занимающееся Versorgung-ом, т.е. обеспечением н-р водой, газом, энергией, занимающееся снабжением.
Erwerbsbetrieb- это предприятие, чья деятельность основана, направлена на получение прибыли, т.е оно коммерческое. торговое предприятие.
Вертелись мысли вокруг да около, за ночь упорядочились и сцентрировались)))
NEW 08.04.10 06:56
in Antwort Mufta 08.04.10 06:38
Die kommunalen Versorgungsbetriebe mutieren zunehmend zu Erwerbsbetrieben
DEUTSCHsprachiger €uropäer mit preußischem Migrationshintergrund - service.gadacz.info
NEW 08.04.10 07:06
Nicht, wenn Versorgungsbetriebe staatlich sind. Und das ist ein Satz aus dem Buch ueber russische Wirtschaft. In Russland sieht es anders aus.
in Antwort gadacz 08.04.10 06:56
Nicht, wenn Versorgungsbetriebe staatlich sind. Und das ist ein Satz aus dem Buch ueber russische Wirtschaft. In Russland sieht es anders aus.
NEW 08.04.10 08:01
in Antwort Mufta 08.04.10 07:06
Hier werden Versorgungsbetriebe privatisiert und versorgen die öffentliche Hand mit Kapital. Dann zocken die privatisierten Unternehmen die Verbraucher ab. Wenn sie raffiniert sind, gibt es noch staatliche Subventionen und Steuervorteile dazu. In jedem Fall steigen die Wasser- und Strompreise und die Verkehrsmittel werden teurer.
In Antwort auf:
In Russland sieht es anders aus
wie lange noch?In Russland sieht es anders aus
DEUTSCHsprachiger €uropäer mit preußischem Migrationshintergrund - service.gadacz.info
NEW 08.04.10 14:45
So lange, bis die Deutschen zum Entschluss kommen, in russische Projekte der Wasser- Energie- etc. Versorgung zu investieren))
in Antwort gadacz 08.04.10 08:01
В ответ на:
wie lange noch?
wie lange noch?
So lange, bis die Deutschen zum Entschluss kommen, in russische Projekte der Wasser- Energie- etc. Versorgung zu investieren))
NEW 08.04.10 14:52
in Antwort Mufta 08.04.10 14:45
In Russland sind sie schon lange nicht mehr staatlich. Kommunal, also munizipal ные. Zuschuss kriegen sie schon, ansonsten kostet für Verbraucher auch was. Und sehr wesentlich sogar.
Хороший собеседник не только слушает, но и подливает...
NEW 08.04.10 15:04
Privat lassen sie sich aber nicht nennen
und Erwerbsbetriebe im eigentlichen Sinn dieses Wortes sind sie auch nicht.
Was die Kosten anbetrifft, es kommt darauf an, womit man sie vergleicht... Es ist normal, dass man fuer den Verbrauch der Medien zahlen muss))
in Antwort SobakaNaSene 08.04.10 14:52
В ответ на:
In Russland sind sie schon lange nicht mehr staatlich
In Russland sind sie schon lange nicht mehr staatlich
Privat lassen sie sich aber nicht nennen
Was die Kosten anbetrifft, es kommt darauf an, womit man sie vergleicht... Es ist normal, dass man fuer den Verbrauch der Medien zahlen muss))
NEW 08.04.10 15:21
in Antwort Mufta 08.04.10 15:04
Privat!
Давайте различать частную собственность от личной.
Приват - это личное. Здесь о частной форме предприятия речь. В общем, особой разницы по балансу нет. И в Германии, и в России они относятся по сути к планово-убыточным или хозрасчётным с дотациями(субсидиями). Но суть одна.
Давайте различать частную собственность от личной.
Приват - это личное. Здесь о частной форме предприятия речь. В общем, особой разницы по балансу нет. И в Германии, и в России они относятся по сути к планово-убыточным или хозрасчётным с дотациями(субсидиями). Но суть одна.
Хороший собеседник не только слушает, но и подливает...
NEW 08.04.10 18:52
in Antwort Mufta 08.04.10 14:45
Im Moment ist es eher umgekehrt wahrscheinlich, dass sich russische Investoren hier an "Versorgungsbetrieben" beteiligen, sicherlich nicht, um die Deutschen zu beglücken.
DEUTSCHsprachiger €uropäer mit preußischem Migrationshintergrund - service.gadacz.info
NEW 08.04.10 19:12
in Antwort SobakaNaSene 08.04.10 15:21
Keine Ahnung, wie man in Russland/Russisch Privat(wirtschaft) definiert.
Hier zählt dazu alles, was nicht staatlich organisiert oder im Alleinbesitz der öffentlichen Hand ist. Selbst Multikonzerne und Monopolbetriebe sind "Privatbetriebe" und damit erwerbsorientiert. So können große Energieversorger, Bundesbahn, Post und Telekom nette Gewinne einstreichen, derweil sich die Verbraucherpreise erhöhen und die Leistung "rationalisiert" wird.
Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz, verhindert jedoch, dass hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind. Das verhindert, dass z.B. Polizei und Zoll auch noch privatisiert werden. Das funktioniert hier noch einigermaßen. In anderen Staaten kann man das durch Korruption einfacher zum eigenen Vorteil regeln, was dann schon wieder nach privatwirtschaftlichen Regeln funktioniert
Hier zählt dazu alles, was nicht staatlich organisiert oder im Alleinbesitz der öffentlichen Hand ist. Selbst Multikonzerne und Monopolbetriebe sind "Privatbetriebe" und damit erwerbsorientiert. So können große Energieversorger, Bundesbahn, Post und Telekom nette Gewinne einstreichen, derweil sich die Verbraucherpreise erhöhen und die Leistung "rationalisiert" wird.
Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz, verhindert jedoch, dass hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind. Das verhindert, dass z.B. Polizei und Zoll auch noch privatisiert werden. Das funktioniert hier noch einigermaßen. In anderen Staaten kann man das durch Korruption einfacher zum eigenen Vorteil regeln, was dann schon wieder nach privatwirtschaftlichen Regeln funktioniert
DEUTSCHsprachiger €uropäer mit preußischem Migrationshintergrund - service.gadacz.info

