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вопрос к владельцам собак
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in Antwort Филиппа 06.04.06 15:43
Neues Gesetz - das kommt auf Hundehalter zu
Beschluß: Das Abendblatt stellt wichtige Gebühren, Verfahren, Zuständigkeiten vor. Alle Tiere müssen implantierte Chips tragen, im zentralen Register angemeldet und haftpflichtversichert sein.
Von Ulrich Gaßdorf
Das neue Hamburgische Hundegesetz ist unter Dach und Fach und tritt am 1. April in Kraft. Denn der Senat hat jetzt auch die mit dem Gesetz verbundenen neuen Gebühren, Verfahren und Zuständigkeiten beschlossen. Das Abendblatt hat eine Auswahl der wichtigsten Gebühren und Neuerungen für die Hundehalter zusammengestellt:
# Jeder Hund muß beim neuen zentralen Hunderegister angemeldet werden. Diese Anmeldung kostet 20 Euro und kann ab dem 1. April in den Kundenzentren und Verbraucherschutzämtern der Bezirke vorgenommen werden. Wer seinen Hund über www.gateway.hamburg.de anmeldet, bezahlt nur zehn Euro. In dem Hunderegister sind alle wichtigen Angaben über das Tier gespeichert, wie zum Beispiel Rasse oder Steuerdaten.
# Alle Hunde müssen einen Chip tragen, auf dem eine Nummer gespeichert wird. Mit Hilfe von Chiplesegeräten können die Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) dann bei einer möglichen Kontrolle die Angaben aus dem Hunderegister abrufen. Der Chip wird von vielen Tierärzten eingepflanzt und kostet ab rund 30 Euro .
# Auch eine Haftpflichtversicherung ist ab sofort Pflicht. Die Kosten dafür hängen von den jeweiligen Versicherungsanbietern und Leistungen ab.
# Zum 1. Januar 2007 tritt der allgemeine Leinenzwang in Kraft. Eine Befreiung ist nur nach erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung möglich. Bei dieser Prüfung wird getestet, ob der Hund auf Standardbefehle wie "Platz!" oder "Sitz!" hört und der Halter das Tier unter Kontrolle hat. Der Hund wird auch mit Joggern und Fahrradfahrern konfrontiert. Die Prüfung wird von Sachverständigen abgenommen, bereits 60 haben sich bisher bei der Gesundheitsbehörde beworben. Den Preis legen die Prüfer selbst fest. Der Antrag auf Befreiung von der Leinenpflicht bei der Behörde, nach erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung, kostet 18 Euro. Wenn der Prüfer den Antrag bei der Behörde einreicht, kostet das nur neun Euro. Alte und kranke Hunde werden auf Antrag von der Leinenpflicht auch ohne Gehorsamsprüfung befreit. Die ersten Prüfungen sollen ab Ende April abgenommen werden können.
Gesundheits-Staatsrat Dietrich Wersich (CDU) kündigte an, daß die Bezirke jetzt nach und nach zusätzliche Hundefreilaufflächen schaffen werden, wie es in dem neuen Gesetz vorgesehen ist . Für Hunde, die von der Anleinpflicht befreit sind, sollen zusätzlich Wege in Parks freigegeben werden. SPD-Innenexperte Andreas Dressel mahnte in diesem Zusammenhang an: "Die zusätzlichen Freilaufmöglichkeiten sollten jetzt von den Bezirken schnellstens ausgewiesen werden. Da ist offenbar noch nicht viel passiert. Das beste Hundegesetz nützt aber nichts, wenn seine Umsetzung nicht klappt."
Auf der neuen städtischen Hunde-Hotline können sich die Bürger ab sofort unter der Rufnummer 42 82 80 über das neue Gesetz und sämtliche Gebühren informieren. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.hundegesetz.hamburg.de
Die Hunde-Lobby lädt morgen Abend um 19 Uhr zum dritten Hamburger Hundesymposium ein. An der Diskussionsrunde im Uni-Gästehaus an der Rothenbaumchaussee 34 nehmen auch Staatsrat Dietrich Wersich und die Tierärztekammer-Präsidentin Barbara Schöning teil. Der Eintritt ist frei.
http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/23/546022.html
Beschluß: Das Abendblatt stellt wichtige Gebühren, Verfahren, Zuständigkeiten vor. Alle Tiere müssen implantierte Chips tragen, im zentralen Register angemeldet und haftpflichtversichert sein.
Von Ulrich Gaßdorf
Das neue Hamburgische Hundegesetz ist unter Dach und Fach und tritt am 1. April in Kraft. Denn der Senat hat jetzt auch die mit dem Gesetz verbundenen neuen Gebühren, Verfahren und Zuständigkeiten beschlossen. Das Abendblatt hat eine Auswahl der wichtigsten Gebühren und Neuerungen für die Hundehalter zusammengestellt:
# Jeder Hund muß beim neuen zentralen Hunderegister angemeldet werden. Diese Anmeldung kostet 20 Euro und kann ab dem 1. April in den Kundenzentren und Verbraucherschutzämtern der Bezirke vorgenommen werden. Wer seinen Hund über www.gateway.hamburg.de anmeldet, bezahlt nur zehn Euro. In dem Hunderegister sind alle wichtigen Angaben über das Tier gespeichert, wie zum Beispiel Rasse oder Steuerdaten.
# Alle Hunde müssen einen Chip tragen, auf dem eine Nummer gespeichert wird. Mit Hilfe von Chiplesegeräten können die Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) dann bei einer möglichen Kontrolle die Angaben aus dem Hunderegister abrufen. Der Chip wird von vielen Tierärzten eingepflanzt und kostet ab rund 30 Euro .
# Auch eine Haftpflichtversicherung ist ab sofort Pflicht. Die Kosten dafür hängen von den jeweiligen Versicherungsanbietern und Leistungen ab.
# Zum 1. Januar 2007 tritt der allgemeine Leinenzwang in Kraft. Eine Befreiung ist nur nach erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung möglich. Bei dieser Prüfung wird getestet, ob der Hund auf Standardbefehle wie "Platz!" oder "Sitz!" hört und der Halter das Tier unter Kontrolle hat. Der Hund wird auch mit Joggern und Fahrradfahrern konfrontiert. Die Prüfung wird von Sachverständigen abgenommen, bereits 60 haben sich bisher bei der Gesundheitsbehörde beworben. Den Preis legen die Prüfer selbst fest. Der Antrag auf Befreiung von der Leinenpflicht bei der Behörde, nach erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung, kostet 18 Euro. Wenn der Prüfer den Antrag bei der Behörde einreicht, kostet das nur neun Euro. Alte und kranke Hunde werden auf Antrag von der Leinenpflicht auch ohne Gehorsamsprüfung befreit. Die ersten Prüfungen sollen ab Ende April abgenommen werden können.
Gesundheits-Staatsrat Dietrich Wersich (CDU) kündigte an, daß die Bezirke jetzt nach und nach zusätzliche Hundefreilaufflächen schaffen werden, wie es in dem neuen Gesetz vorgesehen ist . Für Hunde, die von der Anleinpflicht befreit sind, sollen zusätzlich Wege in Parks freigegeben werden. SPD-Innenexperte Andreas Dressel mahnte in diesem Zusammenhang an: "Die zusätzlichen Freilaufmöglichkeiten sollten jetzt von den Bezirken schnellstens ausgewiesen werden. Da ist offenbar noch nicht viel passiert. Das beste Hundegesetz nützt aber nichts, wenn seine Umsetzung nicht klappt."
Auf der neuen städtischen Hunde-Hotline können sich die Bürger ab sofort unter der Rufnummer 42 82 80 über das neue Gesetz und sämtliche Gebühren informieren. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.hundegesetz.hamburg.de
Die Hunde-Lobby lädt morgen Abend um 19 Uhr zum dritten Hamburger Hundesymposium ein. An der Diskussionsrunde im Uni-Gästehaus an der Rothenbaumchaussee 34 nehmen auch Staatsrat Dietrich Wersich und die Tierärztekammer-Präsidentin Barbara Schöning teil. Der Eintritt ist frei.
http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/23/546022.html
Es wird keine Gnade geben.
