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Zusatzversicherung

02.05.06 06:33
Zusatzversicherung
 
vik-777 знакомое лицо
vik-777
Zahnersatz
85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz (vom Erstattungsbetrag wird die Vorleistung der GKV abgezogen)
Der besondere Vorteil: Die GKV zahlt bei Zahnersatz grundsätzlich einen Festzuschuss von 50 %. Hat sich der GKV-Versicherte mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen einen höheren Zahnersatz-Festzuschuss bei seiner Krankenkasse erarbeitet, dann wird dieser Bonus, der über den 50 %igen Festzuschuss hinausgeht nicht als Vorleistung der Krankenkasse abgezogen. Er bleibt dem Kunden also auf jeden Fall erhalten. Hier kann dann die Kostenerstattung über mehr als 85 % hinaus gehen.
Inlays
85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Inlays (vom Erstattungsbetrag wird die Vorleistung der GKV abgezogen)
Wichtig
Vor Beginn der Behandlung ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 EUR überschreiten werden.
Gebührenordnung
Gebühren bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen (GOZ / GOÄ); zahntechnische Leistungen für Zahnersatz und Inlays bis zu den ortsüblichen Preisen
09087-920612
0176-20639133
http://groups.germany.ru/279129
 

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