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  bootleg свой человек10.06.05 14:13
10.06.05 14:13 
Vorsicht! Der Handel wird bei Zertifikaten vor Laufzeitende eingestellt
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Wenn Sie ein Zertifikat im Depot haben, das bald ausläuft, und Sie wollen noch vor Ausübung verkaufen ...
... dann sollten Sie unbedingt darauf achten, wie lange vor Laufzeitende dieser Schein noch gehandelt werden kann!
Denn der Handel (börslich und auch außerbörslich) wird meist ein, zwei oder auch drei HANDELS-Tage vor Laufzeitende eingestellt. So übrigens auch bei einem Währungs-Optionsschein, den ich im "Optionsschein-Profits" empfohlen habe und der nächsten Montag ausläuft (Optionsschein-Profits-Leser sind per Eilmeldung und Strategiepapier informiert, wir wollen den Schein in diesem Fall automatisch ausüben lassen): Laufzeitende Montag, letzter Handelstag war Donnerstag. Das ist so üblich.
Aber, wie gesagt, schauen Sie nach, wann genau der Handel eingestellt wird. Am besten im Verkaufsprospekt des Scheins (erhalten Sie über die Homepage des Emittenten). Damit Sie nicht wie Trader´s Daily-Leser Bernhard S. eine böse Überraschung erleben. Er schreibt mir:
"Seit einiger Zeit lese ich nun schon regelmäßig Ihre Kommentare im Trader´s Daily" sowohl zum Börsengeschehen als auch zu anderen Themen, und ich muss sagen, dass Sie sich wohltuend von dem üblichen ´Geschwafel´ abheben. Ich bin zwar keineswegs immer Ihrer Meinung, insbesondere was Herrn Amberger betrifft, aber wie sonst bitteschön soll man sich eine Meinung bilden, wenn nicht durch abweichende Ansichten anderer Menschen."
"Der Grund, weswegen ich Ihnen hier schreibe, ist aber ein anderer. Ich möchte an dieser Stelle etwas berichten, was mir vor kurzem widerfahren ist. Am Freitag wollte ich einen um 10 Uhr verfallenden Optionsschein an den Emittenten außerbörslich zurückgeben. Dieser Auftrag sollte von Consors telefonisch erledigt werden. Das habe ich in dieser Form schon öfter getan, um einfach die steuerlichen Verluste zu sammeln. Die Dame von Consors teilte mir jedoch zu meiner Überraschung mit, dass der Emittent in Ihren Bedingungen stehen hätte, dass sowohl der börsliche als auch der außerbörsliche Handel Ihrer Derivate 4 (in Worten: vier!!) Börsentage vor Ausübung endet und eine Rücknahme nicht mehr möglich sei. Ich habe das dann im Prospekt geprüft und es steht tatsächlich so drin, also mein Fehler, ganz klar. Aber nichts desto trotz halte ich das für ein absolutes K.O.-Kriterium für diesen Emittenten. Man stelle sich nur folgenden Fall vor: Man liegt am Montag ´komfortabel´ im Geld, erwartet aber noch weiter steigende Kurse des Underlying und entscheidet sich deshalb, den Schein einfach noch einen oder zwei Tage laufen zu lassen. Bereits am nächsten Tag dreht sich das Meinungsbild und man will sofort raus aus dem Schein, dann sagt einem der Emittent: April, April! Sie können jetzt nur auf die Ausübung am Freitag warten. Viel Glück! Das kann ja wohl nicht wahr sein!"
Also, nicht vergessen: Bitte vorher prüfen, wie lange der börsliche und außerbörsliche Handel vor Laufzeitende noch möglich ist. (Bei den von mir empfohlenen Scheinen überprüfe ich dies natürlich standardmäßig.)
Normalerweise ist der außerbörsliche Handel (telefonisch, direkt mit dem Emittenten, über Ihre Bank) immer länger als der börsliche Handel möglich.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Michael Vaupel
есть Ведомое и Неведомое, а между ними - Двери...
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