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в ответ ElenaSM 26.12.11 12:13
Ответ нашелся,
может кому пригодится:
Ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule im Inland eingeschrieben
sind und ein Praktikum absolvieren möchten, müssen Folgendes beachten.
Für Pflichtpraktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums oder zur Erreichung
des Ausbildungszieles erforderlich sind, ist keine Zustimmung erforderlich. Diese Praktika
sind selbst dann zustimmungsfrei, wenn sie vergütet werden, da sie zum Studium
gehören und von dem darauf ausgerichteten Aufenthaltszweck erfasst werden. Laut der
Durchführungsanweisung zur Beschäftigungsverordnung zählen dazu auch für die
Anfertigung von Diplomarbeiten in Unternehmen. Die regulär zur Verfügung stehenden 90
zustimmungsfreien Arbeitstage werden von den Pflichtpraktika bzw. der Anfertigung der
Diplomarbeit bei einem Unternehmen nicht berührtrt, d.h. sie können zusätzlich und
unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
может кому пригодится:
Ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule im Inland eingeschrieben
sind und ein Praktikum absolvieren möchten, müssen Folgendes beachten.
Für Pflichtpraktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums oder zur Erreichung
des Ausbildungszieles erforderlich sind, ist keine Zustimmung erforderlich. Diese Praktika
sind selbst dann zustimmungsfrei, wenn sie vergütet werden, da sie zum Studium
gehören und von dem darauf ausgerichteten Aufenthaltszweck erfasst werden. Laut der
Durchführungsanweisung zur Beschäftigungsverordnung zählen dazu auch für die
Anfertigung von Diplomarbeiten in Unternehmen. Die regulär zur Verfügung stehenden 90
zustimmungsfreien Arbeitstage werden von den Pflichtpraktika bzw. der Anfertigung der
Diplomarbeit bei einem Unternehmen nicht berührtrt, d.h. sie können zusätzlich und
unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
