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Gebühr für die Einbürgerung

15.05.23 14:54
Re: Gebühr für die Einbürgerung
 
Herzog von Lettland (Diddly-Squat)
Herzog

Nein, die Einbürgerungskosten in Höhe von 255 Euro sind Kosten der sogenannten allgemeinen Lebensführung und können deshalb nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuersachen in Deutschland, bereits 1984 entschieden.

Einbürgerung: Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

 

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