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помощь родителям в Украине
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Herzog von Lettland (Diddly-Squat)
в ответ pasoleg 20.04.15 16:40
Unterhaltszahlungen an Verwandte, die im Ausland leben, sind grundsätzlich nicht anzuerkennen, wenn sich die unterhaltsberechtigte Person im erwerbsfähigen Alter befindet.
Gewichtige Gründe um Unterhaltszahlungen an Verwandte, die im Ausland leben, anzuerkennen sind:
65. Lebensjahr vollendet
Behinderung
schlechter Gesundheitszustand
Erziehung oder Betreuung von Kindern unter 6 Jahren
Pflege behinderter Angehöriger
ernsthaft und nachhaltig betriebenes Studium
Berufsausbildung
Gewichtige Gründe um Unterhaltszahlungen an Verwandte, die im Ausland leben, anzuerkennen sind:
65. Lebensjahr vollendet
Behinderung
schlechter Gesundheitszustand
Erziehung oder Betreuung von Kindern unter 6 Jahren
Pflege behinderter Angehöriger
ernsthaft und nachhaltig betriebenes Studium
Berufsausbildung