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в продолжение темы по "особому статусу".

15.01.13 16:34
Re: в продолжение темы по "особому статусу".
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ Dresdner 01.01.13 23:59
в результате BVerwG принял вполне ожидаемое решение:
BVerwG 1 C 7.12:
Humanitäre Niederlassungserlaubnisse, wie sie jüdischen Zuwanderern erteilt werden, können mit einer Wohnsitzauflage versehen werden (§ 23 Abs. 2 Satz 4 AufenthG). Bei der Ausübung ihres Ermessens dürfen die Ausländerbehörden auf die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zurückgreifen, die zur angemessenen Lastenverteilung zwischen den Bundesländern Wohnsitzauflagen vorsehen, solange Sozialleistungen bezogen werden. Die Verwaltungsvorschriften entheben die zuständige Ausländerbehörde aber nicht der Prüfung, ob eine Wohnsitzauflage im konkreten Einzelfall auch verhältnismäßig ist. Dabei kommt den Interessen des Betroffenen umso größeres Gewicht zu, je länger die Beschränkung andauert. Vorliegend ist der Aufenthalt der Kläger - im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz - bereits seit über 12 Jahren auf den Landkreis Wittenberg bzw. das Land Sachsen-Anhalt beschränkt. Zudem sind die Kläger altersbedingt nicht mehr in der Lage, ihren Lebensunterhalt dauerhaft aus eigenen Kräften zu sichern und es bestehen familiäre Anknüpfungspunkte außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt. In diesem Fall überwiegt deshalb das persönliche Interesse der Kläger, ihren Lebensabend in der Nähe ihrer Kinder zu verbringen.

www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr...
 

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