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Письмо об антраге на на оружие самообороны

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  Шекспир гость27.06.16 14:23
Шекспир
NEW 27.06.16 14:23 

Помогите, пожалуйста, проверить такое письмо. И спасибо за помощь!:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich zähle mich und meine Familie zu gefährdeten Personen. Deswegen stelle ich hiermit den Antrag auf Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Selbstverteidigung und Munition und Führen von diesen Schusswaffen.

Ich bin sicher, dass Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, um diese Gefährdung wie beim Schutz meiner Wohnung, so auch für den Schutz meiner Familie außer der Wohnung, zu mindern.

Ich bitte Sie, mir ein Formular des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis per Post zu schicken.

#1 
dieter72 коренной житель27.06.16 14:38
27.06.16 14:38 
в ответ Шекспир 27.06.16 14:23

На всякий случай:

Waffengesetz (WaffG)
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/...

#2 
dieter72 коренной житель27.06.16 14:44
NEW 27.06.16 14:44 
в ответ Шекспир 27.06.16 14:23
In Deutschland liegt das Gewaltmonopol prinzipiell beim Staat. Nur der Staat hat das Recht, im Notfall physische Gewalt gegen Menschen anzuwenden. Waffenbesitz zur Selbstverteidigung ist prinzipiell verboten.
Außerdem muss ein legitimes Bedürfnis vorhanden sein, d.h. es wird beurteilt, ob der Waffenbesitz überhaupt erforderlich ist. Dieses legitime Bedürfnis wird – abgesehen von Bewachungspersonal und besonders gefährdeten Personen – allgemein bei bestimmten Personengruppen anerkannt, deren Zugehörigkeit nachgewiesen werden muss. Dazu gehören Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen (sprich: Mitglieder von Schützenvereinen) sowie Waffen- oder Munitionsssammler.
Diese Personengruppen dürfen eine Waffe besitzen, wenn sie eine Waffenbesitzkarte, einen Munitionserwerb- und einen Waffenschein nachweisen, der höchstens drei Jahre Gültigkeit hat.

http://www.wissen.de/waffenbesitz-deutschland

#3 
  Шекспир гость27.06.16 16:46
Шекспир
NEW 27.06.16 16:46 
в ответ Шекспир 27.06.16 14:23

Я вижу в этом законе другое, а именно "durch gefährdete Personen"


§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,
1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben
gefährdet zu sein und
2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.


А дальше, как говорят арабы, иншалла.

#4 
dieter72 коренной житель27.06.16 17:21
NEW 27.06.16 17:21 
в ответ Шекспир 27.06.16 16:46

А выделенное жирным в другой ссылке тоже видели?

#5 
  Шекспир гость29.06.16 15:20
Шекспир
NEW 29.06.16 15:20 
в ответ dieter72 27.06.16 17:21

Вы спрашиваете, видел ли я выделенное жирным в другой ссылке? Видел. Но исхожу из того, что спросить всегда можно. Откажут - буду решать дальше, как быть.

#6